Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
57
Einzelbild herunterladen
 

57

Familie gehöriger Graf, und daher auch ein Alme derGrafen von Werlheim, gestiftet hatte, sondern auchwegen mehreren anderen Besitzungen im und am Spes-sart, welche von der Abtei Fulda zu Lehen gingen 8 ).

Auf dem Reichstage zu Würzburg im Jahr 1168,welche It. Friedrich zur Anordnung der fränkischenProvincialverwallung hielt und worauf namentlich überdie Grenzen der herzoglichen Gewalt des WürzburgerBischofs nähere Bestimmungen getroffen wurden, er-schienen fast sämmtliche Grafen und Dynasten desFrankenlandes: sie werden in der kaiserlichen Ur-kunde als Zeugen namentlich aufgeführt. Aid' demReichstage findet sich auch das gräflich WerlheimischeHaus durch drei Mitglieder repräsentirt: an der Spitzeder regierende Graf Gerhard, sodann sein Bruder Her-mann und noch ausser diesem ein Graf Poppo vonWertheim, höchst wahrscheinlich Gerhard's Sohn 9 ).

8) Scjiannat Clientela Findens. p. 217. nach einer handschrifll. Notizaus dem 12. Jahrhundert.

9) Tolner histor. Palat. I. p. 322. Gerhardus et Hermannus Comites deWertheim. Von Lorenz Friess (bei Ludewig a. a. 0. S. 519) wird unterden Zeugen der Urk. Friedrichs I. v. J. 1108 nur der Graf Gerhardvon Wertheini genannt. Die Regcsta Boica I. 265 haben die Zeugennicht erwähnt: unter denselben befinden sich aber Gerhardus Comesde Wertheiin, frater ejus Hermannus et Poppo. Es ist daraus zu er-sehen, dass hier nicht die beiden gleichzeitig oft vorkommendenBrüder und Grafen Gerhard und Hermann von Bertheim oder Bereht-heim im Ipfgau (cf. Schannat Vind. Iit. II. 117. Regest. Boic. 1. adan. 1155 p. 219. Schubes Director. 11. p. 45. 92. 139. v. J.1144. 1152. 1158 ) gemeint sind, sondern die Wertheimer Grafen.Gerhardus Comes de Wertheiin et frater ejus Hermannus kommen nocheinmal als Zeugen schon früher in einer Urkunde vor, im .1. 1151.Schubes Director. II, p. 86.