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Dass aber der Graf Wolfram von Wertheim nicht selbst,etwa bevor er die nähere Bezeichnung- angenommenhatte, unter dem Grafen Wolfram zu suchen ist, demwiderspricht die Zeit. Beim jener müsste ein ausser-gewöhnliches hohes Alter erreicht haben, wenn erschon im Anfang des 12. Jahrhunderts als Graf dieGerichtsbarkeit über seine Hintersassen geübt und dochnoch ein Jahrzehnt über die Mitte desselben Jahrhun-derts hinausgelebt hätte.
Auch der Umstand, dass sogleich nach dem d.1132 der Name des Grafen von Wertheim sehrhäufig in den Urkunden erscheint, deutet darauf hin,dass er wohl auch früher vorgekommen wäre, wennderselbe schon exisfirt hätte.
Der Vater des Grafen Wolfram von Werlheimaber kann nicht schon diesen Geschlechtsnamen geführthaben: wäre dieses der Fall gewesen, so würde derjüngere Bruder des letztem, Namens Diether, zurnähern Bezeichnung seiner Person nicht in den Ur-kunden als Bruder, sondern als Sohn des Grafenvon Wertheim benannt worden seyn 5 ).
Des Grafen Wolfram von Wertheim anselmlicheAllodialgüter lagen nach den kurzen Andeutungen derUrkunden aus dem 12. Jahrhundert, wie die der mitihnen nahe verwandten Grafen von Rieneck, nicht nurim Waldsassen- und Tauhergau, sondern auch im
5) Wenck Urk. z. 2. Bd. der Hess. Landesgesch. p. 113. Ditherus\Germamis Wolframi Comitis de Weitheim u. Bd. I. Urk. 11 VII. p.10: a Dithero Germano Wolframi Comitis de Werlheim. Vgl. W.*JJ. B. 11. X.