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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Haus Helpte. 279

v. Voß zu documentiren, so opulent vorgegangen sind.Ihre und der ihnen verschwägerten Geschlechter v. d. Schulen-burg, v. Oberg, v. Sparre u. s. w. Wappen schmücken diese,in Schnitzwerk gehaltenen Bauten; auch die Fenster tragenv. Maltzan'sche Wappen und solche von zu ihnen herein-geheiratheten Damen; daneben auch gleichfalls auf Glasgemalte Dedicationen bäuerlicher Gemeinde-Juraten.

Der Landrath Gustav v. Oertzen hat zu Anfang desJahrhunderts daran gedacht, in Gemäßheit der schon vonseinem Vater Georg Ludwig für andere Güter geplanteneigenthümlichen Erbfolge Kittendorf allodificiren zu lassen.Dieser bei so manchen Lehnen des Landes durchgeführteWechsel ist hier indeß nicht eingetreten, hat im Gegentheilwährend des Landrathes letzter Lebensjahre umgekehrt sichentwickelt. Das ging so zu. Auf Marin lastete bisdahin die Verpflichtung, bei jedem Wechsel sowohl des Be-sitzers (auch bei Erbgang innerhalb derselben Familie) wiedes Landesherrn einen neuen Lehnbrief zu nehmen und diedamit verbundenen weit höheren Gebühren zu tragen, wäh-rend in der Regel bei Lehngütern für solche Fälle nur dieLösung eines Muthscheines erfordert wird. Der LandrathGustav Dietrich v. Oertzen schlug deshalb der Regierungeinen Ausgleich vor, welcher am 20. März 1832 die Auf-hebung jener exceptionellen Verpflichtung zur Folge hatte.Der damit für ihn verbundene Vortheil wurde auf Seitender Landesherrschaft aufgewogen durch die Verwandlung vonganz Kittendorf in Lehn, worüber derJncorporations-Brief" einen Monat später (18. April 1832) erfolgte.Der Punkt hängt eng mit der Erwerbungs-Geschichte vonKittendorf durch die v. Oertzen (s. oben S. 205) zusammen;es ist bemerkt worden, wie eigentlich nur der v. Maltzan'scheAntheil und das Pfarrlehn ächtes Beneficium waren, dagegendie 7 alten Jvenacker Hufen thatsächlich als Allodium demErWerber Georg Ludwig II. und seinen Erben gehörten.So hatte er so gut wie Gustav Dietrich immer neben ein-ander Lehn- und Homagial-Eid wegen Kittendorf abstattenmüssen.

Die bekanntlich für Lehngüter geltende beschränktereErbfolge und daher größere Chance für den Oberlehnsherrn