254 Stargardische Linie.
hernach bemerkt, verhindert. Die damals bestimmte Grund-summe für die Mitgift der Töchter war zu 5000 Rthlr.und dazu ein der Belastung der Güter angemessener Zuwachsangesetzt worden. — Er hatte sich früher auch freie Handbehalten, noch bei Lebzeiten eines der Güter zu verkaufen;der in diesem Fall zu kurz kommende Sohn sollte einPräcipuum von 20,000 Rthlr. zugebilligt erhalten, sovielhöher nämlich die Geldkavel angesetzt werden, als der Schätz-werth der Güter. — Dieser ist in runden Zahlen und Hufenso festgestellt worden: Kittcndorf zu 180,000 Rthlr. und9 Hufen; Jürgensdorf zu 140,000 Rthlr. und 7 Hufen;Marin zu 120,000 Rthlr. und 0 Hufen; Stier zu 120,000Rthlr. und 9 Hufen. Vorsorglicher Weise verordnete ernoch bestimmte kleinere Ausgleichungen in Hinsicht nöthigerund unvollendeter Bauten auf einzelnen Höfen; u. a. wardie Garten-Anlage zu Kittendorf noch zum Abschluß zubringen. — Eins derselben, das mit einem guten herrschaft-lichen Wohnhaus versehen sei, sollte seiner Wittwe, geb.v. Lewetzow, auf Lebenszeit zu Verfügung gestellt werden.Außerdem hatte sie laut ihrer Ehestiftung von 1811 einWitthum von 1000 Rthlr. zu beziehen. Ihr Sohn Hans,der noch dem Studium oblag und später zum Militär ge-gangen ist, sollte, weil seine Ausbildung bisher weit wenigererfordert hatte, als die seiner Halbbrüder, eine Baarsummevorweg erhalten, solange bei Ableben des Vaters dieselbenVerhältnisse beständen. In anderer Weise sollte der zweiteSohn erster Ehe, Karl, dafür entschädigt werden, daß erseinen Dienst vor einigen Jahren verlassen hatte und demVater in der viel verzweigten Bewirthschaftung seines Grund-besitzes beiräthig gewesen war. Ihm wurde auf Lebenszeiteine Rente von 400 Rthlr. als Präcipuum gegenüber seinenBrüdern zuerkannt. — Dem ältesten Sohne Fritz, welchervon langen Jahren her mit fast allen, namentlich bei denLandcsbehörden und in Geldgeschäften anzubringenden schrift-lichen Eingaben Namens des Vaters befaßt erscheint, alsoauch seines Theiles ihm behülstich gewesen war, erhieltbestimmte Vortheile zugesichert wegen der in seinem zuSchwerin erkauften Hause stehenden väterlichen Gelder.
In der Nacht vom 4. zum 5. Juli (und zwar zufolge