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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Hans Helpte. 115

Namens seiner, zn Anfang noch Persönlich unmündigenGattin das Verwaltungsrccht über halb Golmitz v. p. er-warb. wird er nebst seiner Schwiegermutter alsGuts- undGerichtsherrschast" daselbst aufgeführt. Es handelte sich(1761, October 16.) um einen Schulzenbrief über die be-treffende Stelle zu Golmitz selbst: v. Hagen heißt GeheimerRath. Anfangs 1762 (März 19.) erscheint das Orts-Gerichts-Siegel als nach Wappen und Umschrift aus den Prädi-caten der beiden Familien combinirt. Ueber die finanziellenArrangements in Hinsicht der Gutserträge gewährt die Ver-einbarung vom 2. September desselben Jahres Aufschluß,durch welche der vorab nur bis Trinitatis 1763 verpflichtetePächter Bönigk weiter auf 3 Jahre gegen ein jährlichesErlegniß von 3060 Rthlr. contrahirte. Sein Gegenhändlerwar hauptsächlich der Geheime Ober-Finanzrath Baronv. Hagen; er verfuhrmit Konsens der Generalin Freiinstv. Oertzen. in Vormundschaft ihrer beiden annoch unmün-digen resp. Frauen und Fräulein Töchter." Das guteEinvernehmen mit dem Pächter spricht sich darin aus. daßman ihn hattevor allen andern behalten wollen." Ersollte die Summe auf gleich getheilt zahlen; die eine Hälftenach Berlin an v. Hagen, die andere an die Generalinv. Oertzenfür dero jüngstes Fräulein Tochter." Wil-helmine, wie sie hier allein mit Vornamen heißt.

Der Pacht - Contract wurde auch verlängert 1766(Februar 6.) auf unbestimmte Zeit, Erlegnisse, sowie ohneBekanntgabe der verhandelnden Personen von gutsherrlicherSeite. Es muß wesentlich beim Alten geblieben sein, dennnoch kurz vorher (13. Januar) heißt der Krug in demDependenz - Orte Güstow zugleichv. Oertzen'schen undv. Hagen'schen Antheils." Und im folgenden Jahre (April 4.)wurde über denHalbscheid der Pension mit dem HerrnEtats-Minister Freiherrn v. Hagen verhandelt für derFrau Generalin Curandin," d. h. die jüngere Tochter,später vermählte Gräfin v. Callenberg.

Nicht deren (erst 1775 erfolgte) Verehelichung, sondern

st Dieser ungerechtfertigte Zusatz zeigt, daß der bei v. Hagenregelmäßig sich findende Charakter als Freiherr wohl eben nicht sehrbeachtlich ist.

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