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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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114 Stargardische Linie.

Denn Ludwig Philipp blieb in beiden unten zu erwäh-nenden Ehen kinderlos. Von den 7 Brüdern, welche zuStöckey außer ihm noch geboren waren, erwählte er dennächstälteren Wilhelm Adolf (geb. 1720) und seine mit einerv. Wintzingerode erzielte Nachkommenschaft zu Trägern desFideicommisses, welches er über das von ihm an dasHaus gebrachte und vermehrte Besitzthum zu errichten ge-dachte. Am 23. November 1770 setzte er das dahin lau-tende Instrument auf, das vom 18. März 1775 königlicheBestätigung erhielt. Ludwig Philipp's erster Nachbesitzerwurde sein Neffe Christoph Friedrich Wilhelm (1754—1813),der 1803 dem Hause die Grafenwürde errang. Sein 1748geborener Sohn, der Unternehmer des Schloß-Ausbaues,(Wilhelm) Adalbert (Hermann Leo), erwarb eine andere erb-liche Auszeichnung: die Function eines Erbschenken-Amtesim Herzogthum Magdeburg (1840). Jüngst gestorben,hinterließ er diese Güter und Aemter, kraft ihres majorats-mäßigen Charakters, seinem Sohne Graf Hilmar (geb. 1835).Schon bei Lebzeiten des Vaters hat er Güter in der Ur-heimath des Geschlechtes überwiesen erhalten, Deuna undGebra, welche als Stammsitze aus fremden Händen zurück-zuerwerben mau mit Erfolg bemüht gewesen war. Diesewie andere nahegelegenen, sowie endlich, als Erbe der Gattindes Grafen Adalbert, eine Niederschlesische Herrschaft, sindjetzt zu einem reichen Besitzthum vereinigt, als deren wahrenUrheber man nur den Etatsminister Ludwig Philipp v. Hagenbezeichnen kann.

Die nicht allemal so bereitwillig ertheilte Genehmigungzu dessen großer Stiftung mußte ihm als einem der erstenVertrauenspersonen beim großen König verhältnißmäßigleicht sein zu erzielen. Seinem Alter entsprechend, fällt seineLaufbahn, soweit sie ihn in persönliche Berührungen mitdemselben führte, fast ganz in die Zeit nach den entsetzlichenLeiden der 7 Jahre. Unter Verzicht auf den Versuch, seineCarriöre als Staatsdiener im Einzelnen zu verfolgen, be-schränken wir uns auf Verzeichnung der wechselnden Titel,unter welchen er als Theilbesitzer von Golmitz u. s. w.erscheint (vgl. S- 80).

Schon gleich nach seiner Vermählung, durch welche er