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Stargardische Linie.
„das Gut Bresewitz an die Lehnsherrschaft gefallen, jedoch„von den Gläubigern in Besitz genommen sei, vorzüglich weil„er das unweit gelegene Gut Klocksin erworben habe, um„Uebertragung des Lehns, da er das Gut anzukaufen ge-wonnen sei". Er erhielt auch wirklich am IS. März 1694für eine „Necognition" von 150 Thalern die Belehnung mitdem „Gute" Bresewitz. Aber schon am folgenden Tage, 16.März 1694, erbot sich „Anna Dorothea v. Vicregge, verwitt-wete v. Tepling", für ihre 4 Söhne erster Ehe auch zur An-nahme der Belehnnng oder zur Allodialisirung und bot 50Thaler oder eine größere Summe mehr, wobei sie bemerkte,daß „Henning v. Oertzen als ein alter, zur Grube gehender„Mann sie nur ans dem Gute drängen wolle". Darauf ver-glich sich am 3. Sept. 1694 Henning v. Oertzen mit derWittwe v. Tepling und trat deren 4 Söhnen erster EheValentin, Ulrich, Conrad und Gottfried v. Penz für 206Thaler das Lehnrecht wieder ab, worauf diese am 20. Dec.1694 mit Bresewitz belehnt wurde».
Dies war der lebhafte Güterverkehr, in welchem Hen-ning I. v Oertzen lebte. Er hinterließ von diesen Güternnach seinem Tode ans einige Dauer die Güter Hclpte, Lüb-bersdorf und Golmitz, und ans knrzc Zeit nach seinemTode die Güter Neuen fund und Klocksin, welche aber fürdie Geschichte seiner Erben nicht wesentlich in Betracht kommen.
Henning verlebte die letzten Jahre seines Lebens in Ruheans seinem Gute Lübbersdorf. Am 1. Oct. 1699 machte er znLübberSdorf eine „eigenhändige Disposition" über sein Vermö-gen und dessen Vcrtheilung an seine Kinder; diese Dispositionward Grundlage für die Auseinandersetzung seiner Kinder. Znderselben Zeit übergab er seinen beiden nicht in fremdenDiensten stehenden Söhnen HanS Ernst das Gut in Golmitzund Henning Christoph daS Gut Neuensnnd, und beschränktesich selbst ans Lübbersdorf. Am 18. März 1705 machteHenning im Gefühl seines nahen Todes sein Testament. Nachden sichern Lehnacten starb er am 13. Sept. 1705 ans