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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Stargardische Linie.

das Gut Bresewitz an die Lehnsherrschaft gefallen, jedochvon den Gläubigern in Besitz genommen sei, vorzüglich weiler das unweit gelegene Gut Klocksin erworben habe, umUebertragung des Lehns, da er das Gut anzukaufen ge-wonnen sei". Er erhielt auch wirklich am IS. März 1694für eineNecognition" von 150 Thalern die Belehnung mitdemGute" Bresewitz. Aber schon am folgenden Tage, 16.März 1694, erbot sichAnna Dorothea v. Vicregge, verwitt-wete v. Tepling", für ihre 4 Söhne erster Ehe auch zur An-nahme der Belehnnng oder zur Allodialisirung und bot 50Thaler oder eine größere Summe mehr, wobei sie bemerkte,daßHenning v. Oertzen als ein alter, zur Grube gehenderMann sie nur ans dem Gute drängen wolle". Darauf ver-glich sich am 3. Sept. 1694 Henning v. Oertzen mit derWittwe v. Tepling und trat deren 4 Söhnen erster EheValentin, Ulrich, Conrad und Gottfried v. Penz für 206Thaler das Lehnrecht wieder ab, worauf diese am 20. Dec.1694 mit Bresewitz belehnt wurde».

Dies war der lebhafte Güterverkehr, in welchem Hen-ning I. v Oertzen lebte. Er hinterließ von diesen Güternnach seinem Tode ans einige Dauer die Güter Hclpte, Lüb-bersdorf und Golmitz, und ans knrzc Zeit nach seinemTode die Güter Neuen fund und Klocksin, welche aber fürdie Geschichte seiner Erben nicht wesentlich in Betracht kommen.

Henning verlebte die letzten Jahre seines Lebens in Ruheans seinem Gute Lübbersdorf. Am 1. Oct. 1699 machte er znLübberSdorf eineeigenhändige Disposition" über sein Vermö-gen und dessen Vcrtheilung an seine Kinder; diese Dispositionward Grundlage für die Auseinandersetzung seiner Kinder. Znderselben Zeit übergab er seinen beiden nicht in fremdenDiensten stehenden Söhnen HanS Ernst das Gut in Golmitzund Henning Christoph daS Gut Neuensnnd, und beschränktesich selbst ans Lübbersdorf. Am 18. März 1705 machteHenning im Gefühl seines nahen Todes sein Testament. Nachden sichern Lehnacten starb er am 13. Sept. 1705 ans