Jüngeres Haus Helpte. 335
Jaömund für deren Forderungen. Diese trat im I. 1649die überkommenen Güter ihren Kindern ab. Durch Vergleichund Kavelung fiel der Antheil an Klokow, Wittenborn undKotelow an ihre Töchter Katharine und Ursula, zuerst zumgemeinschaftlichen Genießbrauch, dann aber durch Theilung,Klokow an Ursula und deren Gemahl Ulrich v. Dechow, undKotelow und Wittenborn an Katharine und deren Gemahlden Rittmeister Hanö Christoph v. Schele. Am 9. Sept. 1661trat aber Ulrich v. Dechow seinen Antheil Klokow an HansChristoph v. Schele ab, so daß dieser wieder in den Besitz desursprünglichen Umfanges des Gutes kam. Am 20. Juni 1679traten v. Schele und seine Frau Katharine ihrem Schwieger-sohne Victor Sigismnnd v. Oertzen, der ihre Tochter Eli-sabeth zur Frau hatte, das Gut Klokow mit den Pertinenzenin Kotelow und Wittenborn ab und am 3. Juni 1692 über-ließ Katharine nach ihres Gemahls Tode dem Victor Sigis-mnnd v. Oertzen die Güter zum völligen Besitze.
In Klokow waren außerdem noch ein Hos mit 5 Hufen,welcher nach Kotelow gehörte, und noch 2 nach Kotelow ge-hörende Hufen, welche die Stadt Friedland 1613 zu Pfandegenommen und wieder verpfändet hatte. Nachdem die Stadtzur Regulirung ihrer Verhältnisse im I. 1671 ihren Besitz inKotelow mit Zubehörungen in Klokow an Henning v. Oertzenveräußert und „durch einen Wechsel" diesem für die Pertinenzenin Klokow Hufen in Kotelow übertragen hatte, verkaufte diedurch den Krieg verarmte und in Concurs gerathene StadtFriedland, zur Aufhebung der vielen Verdrießlichkeiten undStreitigkeiten am 1. Mai 1683 ihre letzten Besitzungen inKlokow an Victor Sigismnnd v. Oertzen für 8000 Fl.Freilich machten die v. Rieben sogleich Ansprüche wegen desLehns und es entstanden wieder lange Verhandlungen; aberam 16. Juli 1694 ward Victor Sigismnnd v. Oertzen fürsich, seine männlichen Erben und seine „Vettern und Agnatengleiches Namens und Wappens" mit den Gütern Klokow,Kotelow und Wittenborn belehnt und am 1. Nov. 1701ward nach Beendigung des Snccessionsstreitcö im herzoglichenHause diese Belehnung wiederholt.