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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Stargardische Linie.

KlokowundK o t c l o w-

Die Güter ltlokow und Kotelow gehörten in alterZeit den v. Rieben auf Galenbck u, s. w., kamen aber durchTheilungen, Verpfändungen und Vererbungen im l7. Jahrhun-dert von dieser Familie. Die Theilungs- und Pfandverhältnissesind außerordentlich verwickelt, um so mehr da Klokow bedeu-tende Autheile in Kotelow, und Kotelow in Klokow hatte; je-doch lassen sich die Verhältnisse in allgemeinen Zügen, einigevorübergehende Verpfändungen einzelner Theile abgerechnet,ziemlich klar darstellen. Im frühen Mittelalter war Kote-low ein Lehn der auögestorbenen Familie v. Dolle.

Antoni 1592 verpfändete Hasse v. Rieben seinen Antheilan den Gütern Galenbek, Gehren, Wittenborn, Klokowund Kotelow an Otto v. Jhlenfeld, damalszu Galenbekpfandgesessen", für 19,000 Fl. auf 28 Jahre, und an demselbenTage verpfändete Heinrich v. Rieben demselben seinen wüstenBauhof zu Kotelow mit 2 Hufen für 300 Fl.

Diese Verpfändung ist der Ausgangspunct der neuernGeschichte von Klokow und Kotelow.

Klokow. Der eigentliche Hanpttheil von Klokow warder Antheil, welcher aus dem Ritterhofe bestand. Zu diesemgehörten im I. 1592: in Klokow der Ritterhof und 13 Hufen,in Wittenborn 14 Hufen und in Kotelow 5 Hufen. DiesenAntheil, welcher das eigentliche Lehngut Klokow bildete, ver-afterpfändete Fritz v. Jhlenfeld, Otto's Sohn, am 25. Juli1013 an die Stadt Fricdland für 12000 Fl. Aber Antoni1620 lösten scl. Joachim's v. Rieben zu Liepen hinterlassenerKinder Vormünder diesen Antheil des Gutes wieder ein undliehen dazu von Jürgen v. Rieben auf Schönhausen 8000 Fl.,wofür sie demselben diesen Antheil von Klokow verpfän-deten; der herzogliche ConsenS erfolgte am 3. Februar 1026.Jürgen v. Rieben blieb im Besitze des Antheils und vererbtenach seinem Tode denselben an seine Wittwe Ursula geb. v.