Acltercs Hans Helpte. 299
Henning v. Oertzen hatte aber ein großes Verlangen nachdein Gute und schloß am 28. April 1702 mit Victor Sigis-mund einen Tauschvertrag, durch welchen Henning diesem dasGut Kotelow, dieser aber dem Henning das Lehn vonLübbersdorf überließ und 2000 Thaler dazu bezahlte. Am24. Aug. 1702 ward Henning mit Lübbersdorf belehnt,welcher mit der Zeit auch den vollständigen Besitz au sichbrachte. Auf diese Weise kam Lübbersdorf, freilich nur aufeinige Zeit, au das jüngere HauS Helpte. Henning v. Oertzen,dessen Lieblingssitz Lübbersdorf war, starb am 13. Sept.1705 zu Lübbersdorf, und das Gut ging durch Erbvergleichan seinen zweiten Sohn Siegfried Leopold über.
Die v. Lübbersdorf begehrten bis 1715 das Lehn unauf-hörlich und führten einen lebhaften Proceß vor der Lehn-kammer. Nachdem der Oberst Jürgen v. Lübbersdorf, welcherbesonders die Revocation betrieben hatte, am 14. Febr. 1714ohne LeibcSerben gestorben war, muthete Henning Christophv. Lübbersdorf auf Jatzke, welcher in erster Ehe mit Henningsv. Oertzen vierter Tochter zweiter Ehe Jlsabe Helene ver-heirathet gewesen war, am 5. Febr. 1715 das Gut, da außerihm und seinem Sohne erster Ehe Ludwig Christoph keinev. Lübbersdorf mehr am Leben waren; aber der Muthscheinward verweigert. Seitdem ruhten die Lehnsansprüche derv. Lübbersdorf und im I. 1750 starb der letzte des Geschlechts,Ludwig Christoph unverheirathet.
Das Gut Lübbersdorf kam aber bald wieder an dieNachkommen Victor Sigismund'S. Nachdem Henning's EnkelGeorg Ludwig das Gut Kittendorf erworben hatte, verkaufteer am 23. Mai 1765 das Gut Lübbersdorf wieder an VictorSigismund'S Sohn Arnd Heinrich für 30,000 Thlr. NZ-.und 30,000 Thlr. Gold, und der Conseils erfolgte am 2. April1766. Seit dieser Zeit ist das Gut Lübbersdorf bei demälteren Hause Helpte von Victor Sigismund geblieben.
Klokow und Kotelow.
Die Verhältnisse der Güter Klokow und Kotelow sindwegen der Zerstückelungen und Verpfändungen der Güter außez'-