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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Stargardische Linie.

völlige Unschuld der v. Oertzen klar hervorging. Mit diesemZeugenverhöre schließen die Acten und es ist gewiß, daß nichtweiter vorgeschritten ward, weil die Unschuld der v. Oertzenam Tage lag und die v. Möllendorf keine Klage erhoben.Im I. 1568 waren die Möllendorf nicht mehr im Pfand'besitze von Grammertin und im I. 1576 verpfändete Hen-ning v. Feldberg es wieder auf 10 Jahre an Achim v, Glödcn.

Als Jacob sein Ende nahe fühlte, trat er seinen SöhnenHelpte ab, welche sich am 28. Mai 1572 unter seiner Ver-Mittelung dahin verglichen, daß Heinrich, EaSpar und Lippolddaö Gut Helpte annahmen und ihre Brüder Hans und Ma-thias mit 4000 Gulden baaren Geldes abfanden. Jacob starbnoch in demselben Jahre 1572, Am 19. April >575 suchtenHeinrich, Caspar und Lippold nach ihres Vaters Tode dieBelehnung mit Helpte. Caspar scheint aber seineu Wohnsitzauf dem der stargardischen Linie gemeinsamen Gute Gram-mertin behalten zu haben.

Daö Glück dauerte jedoch nicht lange. Caspar v.Oertzen starb noch in dem Jahre 1575. Schon am 24. Ang.1575 beschwerte sich seineWittwe Gertrud Tepling"über Henning v. Feldbcrg zu Grammertin wegen gewaltthäti-gen Verfahrens gegen den Prediger daselbst. Caspar v. Oertzenwar ermordet, da seine Wittwe im I. 1581 bei Erwähnungihrer Kinderden Todtschlag des VaterS" derselben be-dauert. Möglich ist, daß diese weiter nicht bekannte Thateine Folge der Mölleudorfschen Gewaltthat war.

Caspar v. Oertzen hatte eine Wittwe Gertrud »,Tepling und zwei unmündige Kinder, einen Sohn undeine Tochter, hinterlassen; die Mutter sagt am 24. Febr.1583 und sonst wiederholtdaß ihr unmündiger Sohn nocham Leben", und am 4. März 1583, daßihre Tochter"noch unmündig sei. Vormünder waren Heinrich v. Oertzenauf Helpte, Vaterbruder der Kinder, die Vettern Christophund Otto Jhlenfeld aus Jhlenfeld und Hans v. Zarnikow zuBlumenow. Die Wittwe hatte den Andreas v. Oldenfliet von Daberkow wieder geheirathet. Mit derVermählung hatte Oldenfliet sich im I. 1579 (im April