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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Meklenburgische Linie.

Als die Ordnung in Meklenburg nach und nach wiederhergestellt ward und der Fleiß sich wieder zu regen anfing,begannen auch die vielen Gläubiger im Lande sich zu rühren.Die Mutter Anna Valentin« v. Reventlow mochte wohl fühlen,daß sie die noch immer verödeten Oertzenschen Güter, welchesie wegen ihres Eingebrachten 10 Jahre im Besitze gehaltenund dadurch vor den Gläubigern geschützt hatte, nicht langemehr würde halten können, und die Söhne mochten dies auchwohl einsehen und zu einem ernsten Schritte genöthigt sein,nachdem Henning volljährig geworden und sein Lehen annehmenmußte. Die beiden Sohne setzten sich daher mit der Mutterauseinander und theilten so die Güter, daß Ja spar das GutGerdeShagen und Henning das Gut Clansdorf mit Zube-hörungen erhielt. Jaspar war im Winter 16505 t nachMeklenburg gekommen, in der Absicht sein Gut anzunehmenund so viel thunlich mit den Gläubigern zu handeln. Am19. April 1651 muthete er das Lehn, bat dabei jedoch, ihnvon dem Lehneide zu befreien, da er in königlich dänischenDiensten stehe und seiner selbst nichtmächtig" sei; er erhielteinen Muthschein, dabei aber auch einen Bescheid, daß ihmzur Ableistung des Lehneides ein Termin werde angesetztworden. Jaspar ging nach Pinueberg zurück und wird seinGut GerdeShagen, vielleicht durch seinen Bruder, haben be-aufsichtigen lassen; es ist bis zu seinem Tode von dem Gutewenig die Rede. Jedoch sorgte er möglichst für die Erhal-tung des Gutes. Im I. 1620 hatte sein Vater von HanSBanmann's Wittwe zu Wismar 1000 Gulden geliehen, waraber während der Verwüstung seiner Güter darüber weggcsterben. Die Erben der Baumannschen Wittwe hatten dahergegen die Wittwe v. Oertzcn am 21. Aug. 1618 für Capitalund rückständige Zinsen auf 2000 Gulden Avjudication vo»2 Bauerhöfen in Bolland erhalten; die ganze Schuld be-trug damals 2292 Gulden. Nachdem Jaspar v. Ocrtzen dasGut GerdeShagen angenommen hatte, schloß er Antonii 1652mit der damaligen Baumannschen Erbin, Davids ClintenWittwe, Margarethe Julen zu Wismar, einen Vertrag, nachwelchem er 2000 Gulden als verzinsliche Schuld in den