Druckschrift 
3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
Entstehung
Seite
167
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Jaspar unv Henneke v. Oertzen auf Gerdcshagen uud Claus-dorf. Jürgen v. Rabcu übernahm die auf dem Gute ruhen-den Schulden des Betrages von 36,307 Fl. 16 ßl„ um seinGeld zu retten, hatte aber „außerdem" für sich 24,260 Fl.aus dem Gute zu fordern. Jürgen Raben konnte aber auchnicht auf dem Gute fortkommen. „Sa das Gut Gnemern„durch die coutiuuirlicheu Märsche aller Krieg führenden Theile„und besonders durch die jüngste kaiserliche Einquartirnng der-gestalt mitgenommen und er an Mitteln also geblößt worden„war, daß er das Gut nicht wieder anbauen und die Zinsen„nicht bezahlen, auch seinen Unterthanen nicht aufhelfen konnte,„namentlich bei vorauszusehendem Mißwachs", so mußte ersich entschließen, am l7. Juli 1661 sein Lehngut Gnemernan den „Freiherrn Hans Wilhelm v. Meerheimb, kaiser-lichen Obristen zu Roß, für 26,660 Fl. ans 26 Jahre erb-lich zu verkaufen". Raben forderte nun von seines OheimsCrben die 12,666 Gulden zurück, welche er in Steinfeld stehenhatte, und nahm, da diese nicht zahlen konnten, das GutSteinfeld in Besitz (vgl. Anna v. Oertzen, David's v. RabenGemahlin). Gnemern blieb im Besitze der Familie v. Meer-heimb, da es nicht zu rechter Zeit wieder eingelöst war. AuchGischow kam bald an diese Familie. Im I. 1670 erhieltdes seligen CanzlerS Dethlos v. Reventlow Wittwe Immissionin das Gut Gischow, ans welchem sie von Jürgen v. Raben13,253 Fl. zu fordern hatte, und am I. Mai 1675 verkaufteder dänische Kammerjunker Friedrich v. Reventlow den Meier-hof Gischow, welcher Pertmenz von Gnemern war, an denObristen Freiherrn v. Meerheimb für 8606 Fl.

So kamen die Güter Gnemern und Gischow an denspätern General-Major v. Meerheimb, bei dessen NachkommenGnemern noch heute ist. Die Güter gingen gewissermaßenauf die weibliche Linie v. Oertzen über, indem der General-Major Hans Wilhelm v. Meerheimb, der Stammvater derFamilie, mit Jaspar's lll. v. Oertzen auf Roggow jüngsterTochter Eleonore Dorothea v. Oertzen vermählt war. Nach-dem Hans Wilhelm v. Meerheimb am 25. Dec. 1688 zu