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Meklenburgische Linie.
31. Aug. 1640 und im Oct. 1642, damals zu Wismar.Endlich ward Schmidt als schuldig verurtheilt und Sivert'sErben gingen wegen der Kosten gegen die Stadt im I. 1645siegreich hervor.
Die Verhältnisse wurden bei großer Schuldenlast immerschlimmer. Gischow ward wiederholt ganz oder theilweiseGläubigern adjudicirt: 1648 an Caspar v. Vieregge auf Sil-demow, 1650 an Daniel v. Welzin auf Saunt und späternoch an Margarethe Sibeth in Rostock. Jürgen v. Rabenvon Stük, ein Sohn von Sivert's d. j. Schwester Abel ausderen erster Ehe mit Heine v. Raben (vgl. Abel und Annav. Oertzen) lieh Antonii 1650 von Sivert's V. d. ä. WittweAnna Valentine v. Reoentlow ich 9. Juni 1653), „seinerlieben Wäsche", 2100 Fl. und setzte ihr dafür seine im GuteGnemern stehenden 17,000 und etliche Fl. zum Pfande.
Endlich konnten die Vormünder die Güter nicht mehrhalten. „Da die Güter dnrch das verderbliche Kriegswesen„sehr ruinirt waren und die Vormünder dieselben wiederum„anzubauen und einzurichten ganz keine Mittel gehabt hatten,„auch wegen der großen und schweren Conlributionen, vielen„Durchmärsche, Ranbnahmen und Plünderungen nicht allein„von dem Gute nichts hatten haben, sondern auch die Zinsen„von den Schulden nicht hatten abführen können, so daß diese„so sehr aufgeschwollen waren, daß sich die väterlichen Schul-den über 30,000 Fl. gehäuft und sie von Jahr zu Jahr„zusetzen müssen, also daß ihres Mündels väterliches Erbthcil„ganz consumirt"sei: so verkauften HanS Heinrich v. Bülowans Holdorf und Barthold v. Vülow auf Zurow „in Vor-„mundschaft seligen Siegfried's v. Oertzen d. j. Mailand auf„Gnemern erbgesessen Sohnes Siegfried v. Oertzen am 18.„Jan. 16 52 das Gut Gnemern mit dem Meierhofe Gi-„schow an Jürgen v. Raben für den geringen Preis von„33,000 Fl." Ihre Zustimmung gaben alle Agnaten, näm-lich Jürgen v. Warnstedt und HanS Friedrich v. Lehstcn inVormundschaft sel. Jaspar's v. Oertzen auf Roggow Kinder,Curt v. Behr und Paschen v. Negendank in Vormundschaftsel. Claus v. Oertzen auf Gorow Kinder und die Brüder