Haus Gorow.
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der Wittwe Dorothea v. Oertzen, geb. v. Reventlow, für sichund nach deren Tode ihren Allodialerben. Daher wird auchDethlof v. Oertzen noch im I. 1670 bei der Beisetzung seinerMutter „ans Gorow und Scharstorf erb- und pfandgesessen"genannt. Darauf wird aber Dethlof, der allein im Besitzevon Gorow erscheint, sich mit seinen Geschwistern auseinander-gesetzt haben, denn es erscheinen späterhin nur sein einziger,jüngerer Bruder Claus und seine einzige Schwester Sophieim Besitze von Scharstorf. Am 16. Febr. 1687 berichtetenaus Scharstorf die Geschwister Claus v. Oertzen und Sophiev. Oertzen, verwittwcte v. Parkcntin, daß sie das Gut Schar-storf nicht als Lehn, sondern als Erben ihrer Mutter bis da-hin pfandweise besessen hätten, aber nicht geneigt seien, dasselbelänger zu behalten, und am 28. Febr. 1687, baß sich unterihres seligen Bruders Dethlof Briefschaften noch einige Nachrichten über Scharstorf finden müßten. Nach Sophieus Todet>688) cedirten am 16. Febr. 1692 ihre Erben, nämlich dieGebrüder und Frau und Jungfrau v. Parkentin, Geschwister,»in die lästige Eommnnion aufzuheben, ihren Antheil anScharstorf an den Obristen Clans v. Oertzen für 4335 Fl.
Im I. 1688 gelangte Claus v. Oertzen zum Besitze desGutes Redcrank, bei Satow, welches sein Hauptgut undWohnsitz ward. Das Gut Rederank war ein altes Lehn derv. Prcen; im I. 1622 verkaufte Heinrich v. Preen das Gutan Hans v. Raben von Stück; im I. 1656 besaß es Ulrichv. Raben. Im I. 1652 kaufte auch Jürgen v. Raben diebenachbarten Güter Gnemern und Gischow, welche er aber1661 wieder verkaufen mußte (vgl. Abel S. 57). Am 19.März 1688 schloß Ulrich v. Naben mit dem Obristen Clausv. Oertzen „einen Pfand- und Eventnal-Kanf-Contract", durchwelchen er diesem sein Gut Rederank mit dem McierhofeMarxhagen für 15,000 Fl. auf 30 Jahre pfandweisegänzlich abtrat. Der Conseils ward aber nur auf 12 Jahregegeben, jedoch dabei bestimmt, daß wenn das Gut vor Ablaufdieser Zeit nicht eingelöst werden würde, weiter Conseils er-beten werden müsse. Neber diese ungewöhnliche Beschränkungder Pfandzeit durch den Conseils beschwerte sich Claus v.