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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
Entstehung
Seite
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148 Meklenburgische Linie.

gewechselt war, zu seinem Bruder nach Kopenhagen bringen,bei dem er am 24. Jan. 1677 starb. Claus war noch lange„gar trank und schwach", so daß er sich in der Sterbestundeseines Bruders zu diesem tragen lassen mußte. Die Leichenrede bei der Beisetzung der Leiche DethlofS am 25. Mai1677 ist von dem Pastor Joachim Müller auch „dem Herrn„Claus v. Oertzen, der Königl. Majestät zu Dänemark hoch-„bestalltem Obristen zu Roß, auf Bramstedt Erbherrn",gewidmet.

Claus v. Oertzen wird zu der Beisetzung seines Brudersnach Meklenburg zurückgekehrt sein, wo er sich bald daraufankaufte.

Claus v. Oertzen ward nach dem Jahre 1670 von seinerGemahlin Christiana Sophia Amalia v. Ahlefeld geschieden, welche sich daraus an einen Baron v. Kielmanns-egge wieder verheirathete, und vermählte sich später wiedermit Hedwig v. Ahlefeld. Ueber die Herstammung dieserbeiden, nach den Acten sicher aus der Familie v. Ahlefeldstammenden Frauen, läßt sich nichts sagen. Auch Moller'sausführliche Nachricht von dem Geschlecht derer v. Ahlefeld,Flensburg 1771, giebt nicht die geringste Andeutung. Dieseehelichen Verhältnisse werden weiter unten beim Güterbesitzedes Claus v. Oertzen klar werden; die Scheidung, welche nir-gends in den Acten und sonst ausgesprochen ist, muß hier vorweg aber bestimmt angenommen werden, da sie nicht zu bezweifeln ist. Beide Frauen nennen denselben Obristen Clausv. Oertzen nach dessen Tode wiederholt „ihren seligen Mann"und werden in einer Reihe von Jahren häufig aufgeführt;aber nur Hedwig, die zweite Frau, heißt seine „Wittwe".Claus hatte von der ersten Frau einen Sohn Christian Ulrichund eine Tochter Charlotte Friederike und von der zweitenFrau ebenfalls sicher einen Sohn und eine Tochter.

Nachdem sich Claus nach Meklenburg übergesiedelt hatte,besaß er hier nur Scharstorf. Seine Mutter hatte imI. 1650 einen Theil dieses Gutes durch Adjudication und imI. 1652 eine Hälfte desselben oder die „Schäferei" als Pfandauf 20 Jahre erhalten (vgl. S. 122). Das Gut gehörte also