Haus Gorow.
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Todtenschein und dielen andern sichern Quellen Otto Christian.In der Widmung der Leichenrede auf seinen Vater wird ervon demselben Prediger, der ihn in der Rede richtig benennt,versehentlich Christian Otto genannt, ein Fehler, der in mancheGenealogien übergegangen ist. Nachdem, nach den Acten, der„Obrist d. Oertzen in dem zwischen den beiden nordischen„Königen gehaltenen Treffen blessirt und folgig selig ver-storben", wurden, nach seiner letztwilligen Bestimmung undauf Bitten seines „Schwagers und nächsten Anverwandten, des„fürstlich-lüneburgischen Kriegs-Commissarius Christian Ulrich„v. Wackerbart, am 5. Mai 1677 „seine liebsten Freunde", derLandrath Jürgen v. Plüskow auf Belitz uud der HauptmannFriedrich Ulrich v. Parkentin auf Bolz zu Bützow, DethlofsSchwager, zu Vormünder» seiner hinterlassenen „Kinder undGüter" ernannt. Am 21. Sept. 1677 mutheten die Vor-münder das Lehn von Gorow. Nachdem v. Parkentin imAnfange des I. 1679 gestorben war, wurden Ulrich v. Negen-dank auf Eggersdorf und nach dem Tode des Landraths v.Plüskow dessen Bruder Hans Albrecht v. Plüskow, Landmar-schall des FürstenthumS Schwerin, auf Wunsch sämmtlicherFreundschaft am 28. Dec. 1681 zu Bormündern vorgeschlagenund am 9. Jan. 1682 bestätigt.
Außer dem Gute Gorow hinterließ Dethlof v. Oertzennoch 4 Hufen im Dorfe Marsow, welche früher zu dem v.Penzschen Gute Toddiu gehört hatten und am 2V. März1663 auf Schuldklage des CanzlerS Dethlof v. Reventlowgegen sel. Dietrichs v. Penz zu Marsow Erben den v. Re-ventlow adjudicirt uud in der Folge durch Erbschaft demDethlof v. Oertzen aus der Erbschaft von seiner Mutter zu-gefallen waren. Am 17. Oct. 1680 verkauften dessen KinderVormünder v. Plüskow und v. Negendank diese 4 Hufen anCurt v. Lützow auf Goldenbow für 2400 Gulden.
Nach erreichter Volljährigkeit fiel in der brüderlichenTheilung dem Otto Christian v. Oertzen das Gut Gorow zu,während dessen unvermählt gebliebener älterer Bruder ClausDethlof in auswärtigen Kriegsdiensten stand.
Urk. Gesch. d. Geschl. von Oertzen III. 10