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Meklenburgische Linie.
vor, nahm noch die Abschiedsbesuche von allen hohen könig-lichen Bedienten und seinen Verwandten, wie dem Grafen v.Reventlow, dem Obristcn Barthold v. Bülow, dem AmtmannFriedrich v. Viercgge und seinem Bruder an, empfahl Gottseine beiden Söhne und grüßte seine liebsten Freunde, denLandrath v. PlüSkow und seinen lieben Schwager v. Par-kentin, und seine einzige liebe Schwester, und verordnete, wiees mit seinem Begräbniß und Nachlaß gehalten werden solle.Als er darauf noch einen Abschiedsbrief an seinen Schwagerv. Parkentin und an seine Schwester unterschrieben und vonseinem Bruder, der wegen seiner Wunden herbeigetragen wer-den mußte, Abschied genommen hatte, ist er am 24. Januar1 677 unter andächtigem Gebet bei voller Vernunft sanft undselig eingeschlafen, im 42. Jahre seines Alters. Nachseinem Willen ward er bei seinen herzlieben Aeltern undwerthestem Eheschatz in seinen? Erbbegräbuiß zu Hanstors ohnesonderbares Gepränge beigesetzt. Die Leiche ward nach Rostockgebracht und hier auf eine Zeit lang niedergesetzt, bis sie am15. Mai 1677 aus Rostock abgeholt und zu Hanstorf bei-gesetzt ward. In dankbarer Erinnerung an sein menschen-freundliches Gouvernement in Rostock im I. 1676 gaben derRath und die Bürgerschaft der Stadt ihm „in volkreicherVersammlung in Traner-Procession" das letzte Ehrengeleitebis an das Kröpeliner Thor. Die Leichenrede hielt ihm derPastor Joachim Müller ans Schwaan, welcher früher 16Jahre Pastor zu Hanstorf gewesen, von ihm in allen Dingenbefördert und geehrt und ein Freund der v. Oertzenscheu Fa-milie war. Dieser giebt ihm das Zeugniß eines „recht-schaffenen Edelmanns und eines gottseligen tapfern Soldaten".
Dethlof v. Oertzen hinterließ zwei minderjährige Kinder,nämlich zwei Söhne, Elans Dethlof lgeb. 7. Sept. 166o>und Otto Christian. Sie werden in allen sichern Quellenimmer in dieser Reihenfolge aufgezählt und Claris Dethlofwar auch daher der ältere Sohn, da er im I. 1665 geborenwar und seine Aeltern sich im I. 1664 verheirathet hatten.Der jüngere Sohn, der Stammhalter des Hauses, hieß nachseinen eigenhändigen Unterschriften, nach einem amtlichen