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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
Entstehung
Seite
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Meklenlnirgische Linie.

wahrscheinlich von seiner Frau wegen, von Wisniar nachSchwerin bringen sollte, unversehens zu erschlagen, als er zurZurechtweisung selbst Hand an ihn legte. Deshalb hielt ersich um jene Zeit in Lübeck ans. Das Domcapitel zu Schwerinnahm die Sache in Untersuchung; aber der AdministratorHerzog Ulrich legte sich ins Mittel und rügte die Verfolgungder Untersuchung, da der Dechant unschuldig sei und sich mitden Erbe» des Banern ausgeglichen habe. Da die Acten da-mit aufhören, so wird auch die Sache Wohl ruhen geblieben sein.Durch das gegenseitige Testament, welches Claus v d. Lüheund Jngcbnrg v. OertM errichteten, vermachte diese ihremManne 6000 Gulden, also beinahe ihr väterliches Erbtheil,und alles, was er ihr vor und während der Ehe geschenkthatte, für ihren Todesfall auf seine Lebenszeit zum Genießbrauche, nach seinem Tode die Capitalien aber ihren Kindernerster Ehe, wogegen er seiner Frau und nach ihrem Ablebenderen Kindern erster Ehe alle seine Habe und Güter vermachte. Außerdem setzte Jngebnrg als Legate ans: der Kirchezu Dassow, der Pfarrkirche ihres Gutes Johansdorf, >00nGulden Capital zur Erhaltung der Kirche durch die Zinsen,und 20 Mark lübisch, welche nach ihrem Tode nnter Vaterund mutterlose Schüler in deren Hände vertheilt werdensollten. Aehnliche Legate setzte Claus v. d. Lühe auch fürSchwerin ans, nämlich 100 Gulden Capital zur Erhaltungder Domkirche, 100 Gulden Capital für die beiden DomPrediger und 20 Mark lübisch zur Vertheilnng an verwaisteKinder der Stiftsschnle. Zu Testamentsvollstrecker» ernan»ken sie Barthold v. d. Lühe auf Panzow und Berenshagen,Jngeburg's Schwcstermann, und Stephan v. Oertzen ansSchossin. Ohne Zweifel war die zweite Ehe der Jngebnrgin der That und voraussichtlich kinderlos.

Zngeburg's zweite Ehe fiel in den Anfang des dreißigjährigen Krieges, dessen schrecklichste Zeiten sie nnter großerDrangsal erlebte. Die Zeiten wurden bald nach ihrer zweitenVerheirathung sehr schlimm und es ward ihr schwer, das verschuldete Gut zu halten. Da ihr ganzes Vermögen in demGute steckte, so beabsichtigte sie im I. 1627, dasselbe an ihres