Srhwermsche Linie.
lichen Erbgelder angeliehen hatte, das Lehngut Gottesgabenebst den dazn gehörenden Meierhöfen Gr. Brütz und„WendischHof für 32,000 Gulden, „worunter der Frau„Margarethe Elisabeth v. Halberstadt versprochene Ehegelder„von 4000 Gulden mit eingerechnet" waren. Die Ausfertigungdes Kaufcontracts verzögerte sich aber, bis Hans Jürgen v.Halberstadt im I. 1036 „eines nnvermnthlichen, schleunigen„Todes" starb. Am 26. Febr. 1651 berichtet über diese auchurkundlich verbürgten Vorgänge der Pastor Christian Albertuszu Gr. Brütz: „Dem Christoph v. Halberstadt sel. hat succc-„diret sein ältester Sohn Hans Jürgen v. Halberstadt sel,„welcher, nachdem er sein Gut Vietlübbe verkauft, anfänglich das„Gut Gottesgabe und darauf auch das ganze Gut Brütz auf„etliche Jahre possediret hat. Nachdem aber Hans Jürgen v.„Halberstadt sel. Anno 36 hier im Lande Plötzlich und zwar„erbärmlich umkommen, haben etliche Jahre seine beiden Halb-brüder (Joachim Friedrich und Cuno Haus) die beiden ade-rigen Höfe zu Kl. Brütz possediret. Das Gut GotteSgabe„aber belangend, so hat dasselbe Franz Carl v. Oertzcn, er-„melten Hans Jürgen v. Halberstadts Schwiegersohn, nunmehr„etliche Jahre possediret". Als Dethlof Hahn aus DamerowJohanuiö 1633 von Hans Jürgen v. Halberstadt auf Brütz2046 Gulden 6 ßl. 6 pf. anlieh, stellte dieser auch den „Franz Carl„v. Oertzen zu Gottesgabe" zum Bürgen. Nach dem Todedes Haus Jürgen v. Halberstadt drang aber Franz Carl v.Oertzen ans die Ausfertigung eines Kaufcontracts. Nun abertrugen die ältesten Söhne des Hans Jürgen v. Halber-stadt Bedenken, die hinterlassenen Güter ihres Vaters anzu-treten, und glaubten, kein Recht zu haben, in den Verkauf desGutes Gottesgabe nachträglich schriftlich zu willigen, und fürseine jüngern Söhne waren noch keine Vormünder bestellt.Auf herzoglichen Befehl gaben aber die beiden ältern Söhnedes Hans Jürgen v. Halberstadt, Johann Albrecht und Christoph,am 13. Junii 1637 ihren Conseils, und hierauf ertheilte derHerzog Adolph Friedrich als oberster laudesfürstlichcr Vormundund Lehnhcrr die Consirmation des Verkaufs, welche am 30.Jan. >638 ausgefertigt ward, indem der Herzog „sein richtn-