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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Haus Feldberg.

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Brautschatz nicht erlegen können. Deshalb nahm Oertzen nachdein Absterben des Henning Havel dessen Güter ein und ver-pfändete sie den Oertzen zu Helpte, welche dieselben aucheinige Jahre besessen. Daher wohnte auch Heinrich v.Oertzen von Grammertin noch 15061535 auf Klock-sin und leistete von diesem Gute Roßdienste. Darnachlösete Joachim Havel, des Herzogs Heinrich Hauptmann zuBoizenburg und später Rathsverwandter zu Nen-Brandenbnrg,mit etlichem Gelde, das er im dänischen Kriege erworben, alsonicht lange nach 1535, die Güter wieder ein. Bei der Ver-pfändung des Gutes Helpte durch Bernd v. Oertzen an Jacobv. Oertzen auf Grammertin istJoachim Havell, erb-gesessen zu Klocksin", ohne Zweifel als ein Verwandterder Familie v. Oertzen am 6. Decbr. t545 Zeuge. Amll. Nov. 1554 waren Jacob, Heine und Achim v. Ha-vellnlle i nlmcmnk vnck rvmiInMiA tlio ^ioiilirniickonlxzrczli"Zeugen bei dem Verkaufe von Helpte durch Verend an Jacobv. Oertzen. Jener Joachim Havel d. ä. ans Klocksin ver-pfändete mit seinem Vetter Paschen Havel im I. 1564sein Erbgut Klocksin wieder an Mathias Manteuffel zu Neuen-kirchen, bis sie Paschens Bruder Joachim Havel d. j. wie-der einlösete und im I. 1587 an Balthasar Jlenseld ansJlenfeld auf 30 Jahre wieder verpfändete. Die genanntenJoachim d. j. und Paschen Havel, welche in die Stadt, nachNen-Brandenbnrg und Stargard, gezogen waren und dort theilsbürgerliche Gewerbe getrieben, theils auchin verschiedenenKriegszügen sich als Kriegsleute" hatten gebrauchen lassen, umden Vorwurf der bürgerlichen Handthierung von sich abzuwenden,waren die letzten ihres Geschlechts, nachdem Joachim Havel d. ä.ohne Erben gestorben und Paschen Havels Sohn um das I.1597 im ungarischen Kriege geblieben war. Daher hatte derHerzog Ulrich auf Fürbitte seiner Tochter, der Königin So-phie von Dänemark, dem Rath Henning von Staffeldtauf Gantzkow für den Fall des bevorstehenden Aussterbens desGeschlechts der Havel die Eventnal-Belehnung in Havels Lehn-güter, nämlich 7 Hufen zu Klocksin und 2 Hufen zu

Urk. Gesch. d. Geschl. von Oertzen. II. 11