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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
Entstehung
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Haus Keldberg.

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Herzogs Magnns von Meklenbnrg-Schwerin für seine Ge-mahlin Sophie von Pommern slXDXXXVIIIj unter den Bürgenmit ausgeführt wird.

Hermann v. Oertzen wird am l I. Jnnii l 488 zuletzt ge-nannt und zugleich seine Gemahlin. Seine Gemahlin wareine Tochter des Balthasar v. Genzkow, welcher zwei Töch-ter hinterlassen hatte, von denen die eine an Hermann v.Oertzen, die andere an Henning v. Kosboth vermählt war.Diese waren mit ihren Vettern Heinrich und Eggert v. Genz-kow, Vickes v. Genzkow Söhnen, wegen väterlichen Erbes desletztern in einen Streit gerathen, zu dessen Beilegung die Her-zoge Magnns und Balthasar von Meklenburg am l l. Jnnii1488 zwei Commissarien zur Untersuchung und Entscheidungbestellten sEEXEVIIs. Hermann v. Oertzen wird um das Endedes 15. Jahrhunderts gestorben sein. Um das Jahr 1515lebte noch seine Wittwe, indem sie damals durch das herzog-liche Hofgericht von den Ansprüchen freigesprochen ward, welcheAchim v. Blankenburg und Marqnard Behr an sie wegeneiniger für ihren verstorbenen Mann von ihnen angeblich be-zahlten Schulden erhoben hatten sELEUVls. Kinder wird Her-mann v. Oertzen nicht hinterlassen haben, da theils keine Kin-der von ihm genannt werden, theils seine Wittwe wegen seinerhinterlassenen Schulden in Anspruch genommen wird, auch seinLehngut bald nach seinem Tode in andern Händen erscheint.

Hermanns v. Oertzen Lehngut Helpte ging nach seinemTode um das Ende des 15. Jahrh, zunächst an Burchard v.Oertzen aus der Linie Gammelin-Wustrow über (vgl. unten);Burchard v. Oertzen erscheint sicher schon 152 l und 1522 imBesitze von Helpte. Stach dessen Tode erbten es seine SöhneBernd und Marcus v. Oertzen, welche es jedoch an Jacob v.Oertzen ans Grammertin, den Stammhalter des stargardischenHauses, am 6. Dec. 1545 verpfändeten und am 11. Novbr.1554 verkauften. Erst zu dieser Zeit kam also das GutHelpte wieder an die stargardische Linie. Ans welche Weisees nach Hermanns Tode auf die gammeliner Linie gekommensei, läßt sich nicht bestimmen; vielleicht geschah es auf demWege der Erbschaftsregulirung durch Tausch, indem gegen das