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Meklenburgische Linie.
Leibeserben gestorben sein, da fortan keine Glieder des HausesClausdorf-Garwensdorf und die Güter desselben im Besitze derLinie Noggow erscheinen.
Möglich wäre es auch, daß dieser am 2l. Oct. 1493 zuNeuendorf vorkommende Hans v. Oertzen der Sohn Siverts II.auf Noggow wäre; jedoch ist dies nicht wahrscheinlich.
15.
Dernd, Knappe.
1460.
Z. 78. 0. VIII.
Ganz vereinzelt wird einmal, am 7. April 1460, der„Knappe Bernd v. Oertzen zu Clausdorf" genannt, als JohannMoltke auf Mulsow die dem Bnrchard v. Oertzen auf Claus-dorf früher verpfändeten 16 Mark Pacht aus Hanshagen aufSivert v. Oertzen ans Noggow übertrug sLCXXXIIlj. Wahr-scheinlich war dieser Bernd ein Sohn des Knappen Bnrchard(§. 73).
§. 79»-
Mit den Knappen Hans IV. (1446 — 1493) und Berndv. Oertzen (1460) muß das Hanö Clausdorf-Garwens-dorf in männlicher Linie ausgestorben sein, da keine Spurvon Gliedern desselben weiter zu entdecken ist und die Güter desHauses sich gleich nach dem letzten Auftreten der genannten bei-den Knappen im Eigenthum des Hauses Noggow befinden;nachdem sie schon vorher in den Besitz desselben übergegangenwaren. Die v. Oertzen aus Noggow hatten schon früh Rechtean den Gütern dieser Linie; so besaßen sie schon im I. 1384„die Freiheit und das höchste Gericht" in Garwensdorf sLXIj.Im I. 1464 verschrieb Sivert v. Oertzen seiner Frau Mar-garethe außer andern Hebungen zur Leibzucht auch seinen„Antheil an den Dörfern Garwensdorf und Clausdorf", wel-cher 37 Mark betrug sEeXIckllj.
Nach dein Jahre 1474 waren aber die v. Oertzen aufNoggow allein im Besitze des Gutes Clausdorf m. Z., welchesvon jetzt an gewöhnlich allein genannt wird, während Gar-