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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Meklenburgische Linie.

Es ist unzweifelhaft, daß Sivert III. keine Söhnehinterließ. Es erscheinen nach seinein Tode häufig nur seinebeiden Brüder Jaspar und Lippold als Nachfolger in denLehngütern des Hauses Roggow, ohne daß von Lehnserbenihrer Brüder je die Rede ist. Am 19. Jan. 1515 wurdenJaspar und Lippold als Besitzer der Lehngüter des HausesRoggow für Forderungen dieses Hauses mit dem heimgefallenenLehugute Bolland belehnt, ohne daß von andern männlichenBerechtigten die Rede wäre. Als am 2. Februar 1530 alledamals lebenden Glieder der Familie v, Oertzen, welche ausden meklenburg-schwerinschen Landen stammten, einen Erbver-trag schlössen, traten aus dem Hanse Roggow nur Lippold v.Oertzen und Jaspar's v. Oertzen Kinder bei dem Abschluß derUrkunde auf. Endlich geben alle Ahnentafeln aus der erstenHälfte des 17. Jahrhunderts, welche noch sichere Kunde habenkonnten, immer den Jaspar als den Stammhalter des HausesRoggow an.

Ob Sivert III. Töchter hinterlassen habe, hat sich bis-her nicht erforschen lasse», es ist aber leicht möglich, ja wahr-scheinlich, wenn auch bis jetzt noch keine bestimmte Personenhaben ermittelt werden können. Im I. 1511 hatten Hennekev. Raven für seine Hansfrau und eine Frau oder Wittwev. Stralendorf („die Stralendorfsche") „die Oertzen" (alsoJaspar und Lippold), welche ihnen „verwandt" waren, wegenSivert's v. Oertzen nachgelassener Güter verklagt und die Her-zoge erließen am 17. Jan. 1512 den Bescheid, daß, da „dieSache wichtig" sei, die Parthcien vor weiterer Rechtsverhand-lung die Güte versuchen sollten Es ist nun möglich, daß dieFrauen v. Raven und v. Stralendorf Töchter Siverts III.gewesen sind, welche Ansprüche an den Allodialnachlaß ihrerAeltern machten; es ist aber auch möglich, daß diese Frauender v. bülow'schcn Familie angehörten und für den Fall, daßSivert III. ganz kinderlos gestorben war, Ansprüche an denNachlaß der Gemahlin Siverts III. machen zu können glaub-ten. Die v. Stralendorf scheint nach mehreren Anzeichen einegeborne v. Bülow gewesen zu sein. Die v. Raven warenaber mit den v. Oertzen im 16. Jahrh, vielfach verwandt.