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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
Entstehung
Seite
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Z8 Mtklenburgische Linie.

v. Oertzen zur Ehe oder zur Ehe gehabt, da sich kein anderesVerwandtschaftsverhältiiiß errathen läßt.

16.

Hermann V., Knappe.

14K7__147V.

H. 51. 11. IX.

Siverts II. v. Oertzen auf Noggow ältester Sohn warHermann V, welcher nur wenige Jahre während des Lebensseines Vaters erscheint. Zuerst tritt er mit seinem nächstfolgenden Bruder Sivert III. am 21. Febr. 1167 auf, alsbeide (Heimen und 8iver<1 lzreelere geNöten cle Ort^enw kioggliouve") für den Herzog Heinrich als Bürgen für eineAnleihe von 160 Goldgnlden eintraten sEtDIj; beide Brüder,welche in dem I. 1167 zuerst wiederholt auftreten, hatten alsodamals schon ihre selbstständige Wirthschaft neben ihrem Vaterans dein Gute Roggow. Hermann muß schon damals einengesicherten Wohlstand gehabt haben, da er nicht allein für denHerzog annehmbare Bürgschaft leisten, sondern auch demselbenain 27. Febr. 1167 die Summe von 200 lüb. Mark leihenkonnte sEIDIlj. Am 11. Jan. 1170 trat er wieder für denjungen Herzog Magnns für 100 Mark in Bürgschaft jLIDXIj.Dies ist aber seine letzte Handlung; denn am 1. April 1171war er schon todt. Am 1. April 1171 bekannte nämlich derHerzog Heinrich, daß erseinen Rath Sivert v. Oertzen vonseligen Hermanns v. Oertzen seines Sohnes wegen"(unseme iscle 8)?vei'l1e vsn Ortiien vsu seligen Heimsnvan Dolden sines svnes vvegken«) 88 Goldgulden schuldigsei sEIDXVj; woher diese Schuld des Herzogs stammte, obaus der am 21. Februar 1167 übernommenen und erfülltenBürgschaft, oder aus einer neuen Anleihe, läßt sich nicht er-kennen. Das ist aber gewiß, daß Sivert II. schon am 1. April1167 seinen in der Blüthe seiner männlichen Jahre stehendenältesten Sohn Hermann durch den Tod verloren hatte. Dieses