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Meklenburgische Linie.
„von dem Bischöfe Friedrich zu Schwerin zu Lehn nahm".Die Familie Bcrkhahn blieb jedoch nicht im Besitze dieserGüter. Im I. 1497 verpfändete der Bischof Conrad das GutTzervitzow im Kirchspiel Neu-Bukow an den Ritter Heinrichvon der Lühe ans Bnschmühlen. In einer undatirten Lehnrolledes Bisthnms Schwerin aus dem Anfange des 16. Jahrhundertsstehen auch: „die Oertzen von den Gütern Ravensberg„und Wendisch Zerwetzow". Jedoch behielten die vonOertzen das Gut Zarfzow, welches nur ein kleines Dörfleinwar und nur zwei Bauern und zwei Kossäten hatte, auch nichtlange; denn im I. 1590 wünschte Joachim von Oertzen aufWustrow das Dorf der Dienste wegen zu seinem Gute Kör-chow von dem Herzoge Ulrich zu kaufen, welcher jedoch denWunsch nicht erfüllte (vgl. unten die Linie Wustrow).
Dagegen scheint ein Theil des Gutes Gerdeöhagenzum Bisthnme Schwerin gehört zu haben, indem im 17. Jahr-hundert von vier Bauerhnfen dieses Dorfes die Kornp ächteund die Bischofszehnten an das Stiftsamt Bützow zu leistenwaren.
Auch von Roggow hatten die von Oertzen noch langeBischofszehnten an das Stiftsamt Bützow zu liefern. In dembrüderlichen Theilungsvertrage der Linie von Oertzen auf Rog-gow vom 24. Oct. 1618 sollten alle nach Bützow zu leistendenRoßdienste und Bischofszehnten von den Hauptgütern Roggow,Gorow, Gerdeshagen und Clausdorf und deren „Pertinenzien"zu gleichen Theilen getragen werden. Eine Nebenbemerkungsagt: „nach Bützow gehört ein Pferd Roßdienst".
Auf diese Weise waren die von Oertzen auf Gorow undGerdeshagen Vasallen des BisthumS Schwerin, und Ravens-berg ward mit der Zeit als Pertinenz von Gerdeshagen be-trachtet. In einem Verzeichnisse der adeligen Güter des AmtesBützow vom I. 1661 wird ausdrücklich gesagt: „Ravensbergist eine Pertinenz von dem Hauptgut Gerdeshagen, den vonOertzen zugehörig".
Urkundlich wird dieses Verhältniß zuerst im I. 1532 be-zeugt, als der junge postulirte Bischof Magnus, Herzog zuMecklenburg, am 18. Sept. 1532 die Huldigung der Stifts-