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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
Entstehung
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Haus Roggow.

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diesen Dörfern verstanden werden können, da z. B. von demDorfe Rnssow nur ein Pachtkorn von 14 Drömt Gerste und15 Drömt Hafer und eine Geldabgabe von 2 Mark 6 Schil-lingen Schweinschneidegeld an das Hospital zu entrichten war.Denn am Cäcilientage 1318 verkaufte derselbe Fürst Heinrichauch den von Plessen, von Preen und von Stralendorf wieder-käuflich das Jnselland Poel und die Dörfer Friedrichsdorf,Alt-Bukow, Rakow, Rnssow, Vorwerk bei Rnssow, Warks-dorf und Gr. Strömkendorf und das Patronat der Kirchen zuPoel, Alt-Bukow und Rnssow. Im I. 1340 cedirte der FürstAlbrecht die bisher reservirten Gerechtsame an diesen Dörfernden genannten drei adeligen Familien. Es ist also ganz klar,daß das Heil. Geist-Hospital nie das unbeschränkte Eigenthumder ganzen Dörfer besessen hat; vielleicht sind dessen Gerecht-same in früher Zeit auf jetzt unbekanntem Wege wieder ab-gelöset und demselben nur die Kornlieferungen versichert. Je-doch ist es sicher, daß das Heil. Geist-Hospital zu Lübek seitalter Zeit immer das genannte Pachtkorn aus Rnssow besaß.(Vgl. Dittmer Ueber die Pachtgerste aus Rnssow, in Jahrb.VIII, 1843, S. 177 flgd., Dittmer's Sammlung vermischterAbhandlungen, Lübeck, 1851, S. 62 flgd., und Dittmer'sHeil. Geist-Hospital in Lübeck 1838, S. 23 flgd.) Der Besitzdes Dorfes gehörte aber demnächst seit alter Zeit den vonOertzen auf Roggow. Als am 26. Junii 136!) die Vorsteherder Kirche zu Russow zum Bau, vielleicht Neubau, der Kirche50 Mark lüb. Pf. liehen, war Hermann von Oertzen aufRoggow der erste unter den Bürgen sCXXVIIlj, also wahrschein-lich schon damals Patron der Kirche, um so mehr, da in dieserUrkunde unter den begüterten Eingepfarrten keiner aus eineranderen altadeligen Familie weiter genannt wird. Man kann alsowohl annehmen, daß damals die von Oertzen auf Roggowschon zu dem Besitze des Dorfes gelangt waren. Daher wirdin einem Zeugenverhöre vom I. 1606 übereinstimmend aus-gesagt,daß das Dorf Russow Jaspar von Oertzen und dessenVorfahren von undenklichen Jahren her erbeigenthümlich zu-stehe und noch zugestanden habe": und damit stimmen alleanderen alten Nachrichten überein. Eben so wird auch über

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