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H. 6g.
Jobst, der mittlere Sohn Jacobs zweiter Ehe, war Domherr zu Bremen undTribunals-Assessor zu Wißmar, und starb am 21. Januar 167^ zu Wißmar,worauf er am 22. October 167^ zu Loxstedt beerdiget ist.
Seine Gemahlin war Catharine von Wersabe, aus welcher Ehe ein SohnNamens Anton Günther, und zwei Töchter, Jlsabe und Sophie Catharinehinterblieben, jedoch sämmtlich unverheirathet verstorben sind.
§. 70.
Vorgedachter Anton Günther war am 27. April 1766 gebohren, Rittmeister inköniglich-schwedische» Diensten, und hat die Feldzüge in Polen im gräflich-mellin-schen Regiments mitgemacht. Im Jahre i636 schloß er die weitläuftigen Familien-Proceße wegen der bremenschen und anderen Güter mir ab, und beförderte deren Been-digung vorzüglich durch die Entsagung seinerAnsprüche aufHäußlingen und Förste.
Er starb am 2^. September 1707 unverheirathet, und ist in Loxstedt beigesetztworden. In der Kirche daselbst ist eine schwarz seidene Fahne, auf welcher sein Ge-dächtnis; der Nachwelt mit goldenen Buchstaben aufbewahrt steht. Er hatte seineSchwester Sophie Catharine zu seiner Haupterbin eingesetzt, worüber dieselbe nach-her mit Burchard Vehr (h. 79.) in einen Proceß verwickelt wurde, indem solcher,als nächster Verwandter von der Schwerdtseite, das Heergeräthe des Verstorbenennach bremenschen Ritterrechte verlangte. Burchard wurde indeß des Proceßes über-drüssig, verkaufte seine Ansprüche an einen Major von Düring, der den Rechts,streit fortsetzte, und endlich 1726 die Herausgabe des Heergeräthes gewann.
Uebrigens wohnte Sophie Catharine Vehr auf einem zum Gute Hetthorn gehö-rigen Hofe zu Düring, wo sie am 7. April 17Z0 verstorben, und in der Kirche zuLoxstedt begraben ist. Ihr Leichenstein liegt allda im Mittlern Gange mit fol-gender Aufschrift:
Die hochwohlgebohrne Fraulein Sophie Catharine Bahr ist geboh. 1669den 1^. Märzz stetig gestorben den 7. April, alt 71 Jahr ^ Wochen.
Oben auf dem Steine stehet das Behrsche Wappen und dieser Vers:Sie hat getragen Christi Joch, Ist gestorben, und lebet noch.
§- 7i.
Burchard, Jacobs h. 66.) Sohn erster Ehe, erhielt in der Theilung cls^o. 16ZZdas Gut zu Kleinen-Häußlingen, Rethem und halb Förste, wozu er jedoch in derFolgedie andere Hälfte des Gutes Förste für 10 ,000 Rthlr. von seinen Brüdern kaufte.