Reichs-Erb-Truchsessen.
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abzusehen, warum sich der gelerte Commentator der „Chro-nik der Truchsessen" so ser gegen die Zumutung ereifert,als wäre der Truchseß-Name „von dem minderen Neben-amte auf das größere Hauptamt" übertragen worden, indemer zugleich als das Hauptamt die Würde eines Hofrich-ters erklärt. (I. 263 ff.)
Sicher ist, daß das Amt eines Truchsessen daszweite im Range der Hof- und Erbämter im deutschenReiche war und sogleich nach dem Schenken rangirte, wo-raus sich der logische Schluß zieen ließe, daß bei den deut-schen Kaisern, wenigstens in ältesten Zeiten das Trinkenvor dem Essen gegangen sei.
Den Titel Erbtruchsessen des hl. röm. Reichs er-hielt das Geschlecht von Kaiser Karl V. als Betonung„zu einer Ergözlichkeit" für die guten Dienste, welche HerrGeorg Truchseß, obrister Feldhauptmann des schwäbischenBundes „in der jüngsten Empörung und gefärlichen Anfrurgegen vil tausend boshafliger Bauern mit großer seinesLeibs und Lebensgefärlichkeit" geleistet, auch „allenthalbenim heiligen Römischen Reich guten Fried', Recht, Obrig-keit und Sazung, so dazumal fast gar umgestoßen gewesenwar, wiederhergestellt hat." Die Urkunde ist gegeben zuToledo in Castilien am 3. November 1525.
Erst 1594 auf dem Reichstag zu Regensburg kamendie Erbtruchsessen zur eigentlichen Ausübung ires Amtes,indem bis dorthin noch die alten Truchsessen v. Seldeneck,als Nachfolger der Küchenmeister v. Nordenberg, alsAmtsverweser des Erztruchsessen (Kurpfalz) funktionirten. —Da das Erzamt später (s. o. S. 210) an Bayern über-ging, hielten sich die Erbtruchsessen auch fortan an diesemHofe viel auf und i. I. 1663 hat Kurfürst Ferdinand