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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Eustachius von Torrinz.

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Bier Jare nach Kaspar's Tode unterwarf sich sein SonGeorg v. Törring der Gnade des Herzogs.

Er erhielt einen Teil seiner Güter zurück, mußte verspre-chen, daS Schloß Törring nicht wieder aufzubauen und ansdas Erbjägermeisteramt für sich und alle Nachkommenverzichten, auch alle Briefe, die sich darüber vorfanden,für ungiltig und kraftlos erklären.

Das war das kleinliche Ende einer kleinlich begonnenenGeschichte. Was aber zwischen Anfang und Ende lag, daskann troz seines schlimmen Ausganges dem Hause Törringnur zum Rum gereichen.

Nahezu zwei Jarhunderte später, als Herr Kasparvon Törring auf so gewaltsame Art seines und seiner Fa-milie Erbamtes, der Ober st jäger meisteret beraubt wor-den war, vergönnte ein günstigeres Geschick die Wiederge-winnung desselben.

Eustachius Freiherr von Törring zu Seefeldhatte in einem Augenblicke der Gnade seinen Herrn, denHerzog Max von Bayern um die Erlaubniß gebeten, esmöge ihm und seinen Vettern des Stammes und NamensTörring gestattet werden, sich des Erentitels Erbland-Jägermeister bedienen zu dürfen.

Rascher als vermutet, hatte der Herzog die Bitte ge-wärt, und unter'm 19. Juli 1607 benachrichtigte er seinenlieben getreuen Eustachius, daß er bereits unter'm gestrigenDato (18. Juli) seiner Bitte willfart und den Belenungs-brief unterzeichnet habe,auch (fügt er hinzu) ermanen Wirdich, daß du in den alten Briefen und uotis mit allemFleiß nachsuchen und alle Eren, Nuzen, Pertinenzien ange-regten Erbjägermeisteramtes in eine ordentliche Ber-