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Der Freistul zu Bodelschwing.
Hierauf ging man in den Hof des Erzbischofs, vonda in die Kirche St. Remigius und endlich noch in dasKloster der Franziskaner und wiederholte überall dieselbeFeierlichkeit. Schlüßlich unterzeichneten und siegelten alleSchöffen das notarielle Dokument.
Kaspar begann nun seinen Prozeß von Neuem beidem Stule zu Bodelschwing vor dem Freigrafen Konradvon Linden hdrst und bezweckte vorerst so viel, daß aufden Eid von 7 andern Freigrafen hin ihm bezeugt wurde:daß Konrad Rube, der sich einen Freigrafen der HerrschaftWaldeck nenne, gar kein Freigraf mer sei, da er (am17. Okt. 1418) seiner Eren und Rechte sei verlurstig er-klärt worden, weßhalb auch Alles, was er nach dieser Zeitgegen Kaspar den Torringer oder irgend Jemand geur-teilt und gerichtet habe, ungiltig, kraftlos und einUngericht sei. Der Törriuger stehe also noch heutein seinen Rechten und Eren, wie vor dem Tage, an demihn Kurt Rube verfemt habe.
An den Herzog Heinrich aber erließ der Freigrafein Schreiben, worin er ihn bat, sich mit dem Törringernunmer zu richten (zu vergleichen), denn geschäe das nicht,so wäre zu besorgen, daß ihm, dem Herzog, das schwereGericht so nahe trete, „wie wir an keinem Fürstenoder guten Mann gern sähen."
Diese Warnung hatte nur so viel zur Folge, daß Her-zog Heinrich, um Zeit zu gewinnen, indirekte Unterhand -lungen mit dem Törringer einleiten ließ, welche bei der,wir dürfen sagen, gegenseitigen Hartnäckigkeit natürlich zukeinem andern Ziele füren konnten, als daß Herr Kasparnach dem fruchtlosen Schlüsse der Verhandlungen wieder