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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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taspar's Vervemung.

Mit einer sonderbaren Logik stellte er die Kindermoralwas du nicht willst, das man dir tn',das füg' auch keinem Andern zu"auf den Kopf und fragte die Schöffen:

Nachdem der Torringer den Herzog wider seineEre bemüt und herumgetrieben habe, ob jener nicht darumvon Rechtswegen alles das leiden solle, was der Her-zog sollte gelitten haben, wäre er verurteilt worden?"

Und die alttestamentarischen Schöffen, denen wenigstensbei der ganzen vorliegenden Verhandlung keine besondereVerstandesgröße zugemessen werden kann, fanden dieß gleichser in der Ordnung und erkannten:

daß der benannte Torringer billig an die Stattkommen und leiden solle alles das, was der vorgenanntHerzog sollte gelitten haben, ob (wenn) ihm der Torringerdas Recht abgewonnen hätte."

Mit diesem Warspruch in der Hand wurde es demAdvokaten Herzog Heinrich's natürlich nicht schwer, dievollständige Vervemung Kaspars v. Törring durch-zusezen; er bewirkte sie auch wirklich und zwar vor demsel-ben Freistulc mit seinem willfärigen Freigrafen Kurt Rubeund dessen fürtrefflichen Schöffen.

Unterm 11. April 1426 sprach gedachter Freigrafsizend in dem Freienhagen unter der Linde auf dem freienStule vor dem heimlichen Gerichte zu echter, rechter Tages-zeit" aus,daß Kaspar der To r ring er zu To rri n g enverfemet sei" und befielt allen Schöffen,denen dieser Briefgezeiget wird, bei iren Eiden, den obgenannten KasparTorringer als verWonnen, verweiset, verfürt(überfürt) und verfemet zu halten und ihm, wenn sie von

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