Eine heimliche Ladung.
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fernen Westfalen gehörten, so muß man allerdings zu derUeberzeugung gelangen, daß die Veme eines merklichen Ein-flusses auch auf bayerische Verhältnisse nicht entriet, weilJedermann wußte, daß viele bedeutende und angeseheneMänner des Landes ir verpflichtet waren, Wärend ihm Na-men und Persönlichkeiten selbst unbekannt blieben. DieseHeimlichkeit, welche dem Volke gegenüber immer von großerWirkung ist, wurde damals so strenge bewart, daß selbstüber die Zustellung der Vorladungen wie über die Straf-vollzüge, so sicher sie ir Ziel zu finden wußten, immer eingewisses Dunkel waltete.
So war, um nur ein Beispiel anzufüren, im Laufedes vorliegenden Prozesses von Herzog Heinrich einmalder Empfang einer Vorladung des Freigrafen Heinrich v.Volbracht zu Lüdischhaid im Süderlande in Abrede ge-stellt worden. Da traten aber drei Schöffen des heimlichenGerichts, die oben schon genannten v. Egloffstein, Püt-rich und Auer auf und bezeugten „auf die Eide, die wirder heimlichen Acht geschworen haben", daß sie gedachte Vor-ladung „am Donnerstag nach unserer lieben Frauen Schei-dung, das ist gewesen der zwanzigste Tag im Monat Augusto,um acht Nr Nachmittag in des Herzogs HeinrichStadt Erding (wo dieser sich damals aufhielt) gebrachtund in der Stadt vor dem Tore (des Schlosses) demSchulmeister überantwortet, ihm gesagt, daß fein Lonin den Brief gelegt sei und ihm befohlen, den Briefden herzoglichen Amtleuten zu überantworten, dessenzu einem Warzcichen sie einen Span aus dem Tor ge-schnitten."
(Dieß Warzeichen des Spanes ist nebenbei bemerkt indem sogenannten Ewiggeld-Prozeß der Stadt Mün-