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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Absage-Briefen.

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nichts hintangesezt, so lange bis mir mein Schaden erseztund mein Recht geworden ist..."

Hierauf liest man die konstante Formel:

Und wollen ich (wir) und die hernach geschriebenmein' (unsere) Helfer hiemit unsere Ere bewart haben."

Den Schluß bildet die Siegelbekräftigung und dasDatum.

Wie der Hauptfeind, so waren auch seine im Haupt-briefe genannten Helfer gehalten ei g en e Absa geb riefean den Beklagten zu senden.

Diese leztere Art Briefe waren kürzer, indem sie sichnach dem obengenannten Eingange statt der Erzälung derAnschuldigungen bloß auf den Inhalt des Hauptbriefes be-riefen in der Weise:

Wisset N. N., daß ich Euer und der Eurigen Feindsein will von wegen meines Freundes N. N., inhaltdes Briefes, so er an Euch darum ausgehen hatlassen."

Hierauf folgt die ausdrückliche Versicherung, daß manin Gutem und Bösem zu seinem Freunde halten wolle:

also ziehe ich mich und die Meinen in des vor-genannten meines guten Freundes N. N. Frieden undUnfrieden mit Nam' und Brand, was ich euch zu Scha-den bringen mag . . . ."

und schließlich wieder die Eren-Warung, Siegelungund Datum.

Es ist begreiflich, daß derlei Absagen immer eine ge-naue Verabredung der Freunde vorausging. Je mereiner Helfer hatte, desto sicherer hoffte er den Gegner durchSchaden zu demütigen oder nachgiebig zu machen, eine destogrößere Anzal von solchen Liebesbriefen hatte also jener zu