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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Z42 Der Lezte des Geschlechtes der

ein solches Vorrecht zu besizen, um wie viel mer mochte dießdamals der Fall gewesen sein, wo noch Wild aller Sortenim Ueberfluß die zalreichen Wälder durchstreifte, und woes, nebenbei bemerkt, noch kein Jagdgesez und keine Jagd-karten gab, noch weniger aber Gensdarmen, die solcheden Jägern abforderten.

Rechnet man noch dazu die, wenn auch nicht verbriefte,,so doch in der Tat geübte Praxis der damaligen Oberst-jägermeister, ire Jäger und Hunde da und dort Wochen- jamonatelang den Klöstern zur unentgeltlichen Herberge undVerpflegung zu überlassen (worüber gerade genug Lamen-tationen sich in den alten Urkunden finden), so muß manzu dem Schlüsse kommen, daß die Herren v. Törringvollkommen zu begreifen und zu entschuldigen waren, wennsie ein solches Lehen und solches Recht mit der aüß erstenZäigkeit festhielten!

Die Familie der Hars kircher auf Zangberg,stamm- und wappengenossen mit den Ambran gernbeide Geschlechter fürten im Schilde eine rote Schmiedzangein Silber, das Helmkleinod aber verschieden hatte, wieschon bemerkt das' Gejaid-Lehen im Herzogtum Bayern erb-lich in Besiz.

Sie stand mit Hartp recht Harskircher auf dem Er-löschen, denn er lebte mit Agnes von Fraunhofen inkinderloser Ehe. Hochangesehen und mit Gütern reich ge-segnet hielt er sich teils am Hofe zu Landshut, wo seineStation als Oberstjägermeister onedieß war und wo er auchdas Kammermeister-Amt und eine Ratsstelle bekleidete, teilsauf dem Zangberg (s. o. S. 71) auf, welches Schloß inden kleinen Feden seiner Herren mit dem Erzbischof von