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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Das Gejaid-Lehen in Bayern

Man stellte sich zum Kampfe.

Jezt ritt der Kaiser selbst hinzu und zwischen die bei- °den Pannerträger sich stellend, fragte er sie, ob die Pannernicht Reichsfürsten gehörten, die dem Reiche untertänigwären?

Als sie aber dieß besäten, sprach Kaiser Karl: Nunwol, so will ich den Streit schlichten: Das Reich spann erziet billig allen andern voran!

So gescha es. Hinter dem Reichspanner folgten dannBayern und Böhmen.

Der Kaiser aber schlug noch am selben Tage die bei-den wackern Pannerträger zu Rittern.

Aus vorstehender Erzälung, welche durch Augenzeugenbeglaubigt und verbrieft wurde (Töpfer, das Oberstjäger-meister- und Banneramt S. 13) läßt sich bis zur Gewiß-heit entnemen, daß wenigstens Herr Seifried v. Törringin der festen Ueberzeugung lebte, sein Haus habe ein wol-erworbenes Recht auf das bayerische Panner und dieses eineben solches auf den Vortritt, es wäre sonst die ganzeSzene auf der Tiberbrücke unmöglich gewesen.

Ein ungleich bedeutenderes Recht und Amt erwarbSeifried von Törring, der überhaupt ein in Krieg undFrieden angesehener Mann gewesen sein muß, für seinHaus, als er von Rom wieder heimgekert war, nemlichdas Gejaid-Lehen oder Oberstjägermeister-Amt.

Es war im Spätherbst 1355, als er mit Hartprechtdem Harskircher, seinem lieben Oheim über den Kaufdieses Amtes einig wurde.

Harskircher besaß nemlich das G ejaid im Herzog-tum Bayern als von seinen Vorfaren ererbtes Lehen.