des Herzogtums Bayern,
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Ludwig der Reiche von Niederbayern zwischen den Pan-nerträgern ritt, und als ihm einige seiner Herren zu-riefen, er möge doch die Gefar bedenken, der er sich beidem Sturme musscze und beiseite auf jenen Hügel reiten,freudig ausrief: Da sei Gott vor! lebendig odertodt will ich heute bei meiner Landschaft sein!Da war es dann allerdings noch eine Ere und ein Borzug,an der Seite solcher ritterlicher Fürsten das Panner fürenzu dürfen.
Obwol nun die Herzoge von Bayern ein förmlichesRecht der Pannerschaft den Törringern später nicht mer zu-gestehen wollten, weil diese nicht nachweisen konnten, einsolches Panneramt vom Hause Bayern zu Lehen erhaltenzu haben, so brachten doch die v. Törring Briefe undZeugen bei, daß bei diesen und jenen Heerzügen einerires Stammes und Wappens die bayerische Fane gefürt habe,z. B. Seifried v. Törring vor Natternberg und Wörth(1356), ebenso 1360 vor Efferding und Schaumburg,dann Wilhelm v. T- und dessen Son, als man demPfalzgrafen Ruprecht gegen den Erzbischof von Mainzzu Hilfe zog und des Lezteren Schlösser Waib statt, Ro-tenburg u. s. w. stürmte u. s. w.
Alle diese urkundlich nachweisbaren Fälle, wo einTörring das bayerische Panner fürte, beziehen sich jedochnur auf Jare vor dem Prozeß Kaspars v. T. gegendas Hans Bayern, dagegen findet sich nach dem Ende desgroßen Streites (um 1430) kein Beispiel mer davon undinsbesondere heißt es beim Bericht über die schon erwänteSchlacht bei Giengen ausdrücklich, daß das Rennpan-ner von Heinrich von Gumppenberg, das Haupt-panner aber von Wolfgang von Kammer gefürt worden
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