Kaiser-Krönung.
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ließ, kamen darüber in nicht geringen Aufruhr und Bestür-zung, sintemal, unbeschadet der persönlichen Würde der HerrenGrafen von Pappenheim, ihre Herrschaft selbst keine wirk-liche Neichsgrafschaft, sondern nur eine unmittelbare reichs-ritterschaftliche Besitzung war.
Ich erhielt also den Auftrag, eine Antwort an denalten Erbmarschall aufzusetzen, welche ungefähr dahin ging:So erfreut und diensterbötig die gesammten Grafen desheiligen römischen Reiches selbst in dem Fall sein würden,daß der Herr Erbmarschall zum römischen Kaiser und Königvon Germanien gewählt werden wollte, so wenig könntensie jedoch auf dessen exorbitantes, unübersehliches, unberechen-bares und folgenschweres Begehren, die Herreu Söhne undVettern beim Schüsseltragen und Aufwarten zuzulassen, wederfür jetzt, noch in alle ewige Zeiten eingehen.
Ich hatte mich aber sehr geirrt, wenn ich hoffte, unterdiesen hochgräflichen Segeln die kommende Frankfurter Prachtnunmehr ruhig mit ansehen zu können. Mitten in derNacht brach neuerdings ein so gräßlicher Sturm aus, daßich schleunigst von Frankfurt heraus nach Offenbach, als demVerdeck der deutschen ReichSgrafen-Deputation, einberufenwurde. Das kaiserliche Hofküchenmeisteramt hatte ein Ver-zeichniß sämmtlicher Schüsseln, wenn ich nicht irre, 37 ander Zahl, mitgetheilt, um sie zur Auflegung auf die Tafelan die hierzu bestimmten Reichsgrafcn zu vertheilen. Nunwar aber seit Carolo Magno, oder auch etwas später, dasreichsgesetzmäßigc Herkommen, daß jederzeit die erste Schüsselvon einem Schwaben, die zweite von einem Wetterauer, diedritte von einem Franken, die vierte, und so allemal dieletzte von einem Westphälinger Grafen getragen werdenmußte. Allein nach diesem Turnus hätt' es sich getroffen,