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Ein geistreiches Amt.
lenungen von Vasallen, Jnstallirung neuer Regenten mitall' den Anhängseln von Gastereien, Tänzen nnd Turnierenwaren wie geschaffen zur Vorfürung aller Pracht und allesReichtums an lebendem und todtem Inventar, und damitjeder aus den Zuschauenden die Ueberzeugung gewinne, all'diese Leute seien absolut notwendig bei der Sache, sogab man jedem Erbamt, r»Z8p. dessen Vertreter eine be-stimmte Beschäftigung, hätte dieselbe auch etwa nur in derVorhertragnug eines Kissens, Schwertes oder in einer Knie-beugung am anbefolenen Orte bestanden.
Eine besonders geistreiche Verrichtung hatte z. B. derErb-Stabelmeister am kaiserlichen Hofe in Wien. Siebestand darin, das; derselbe, wenn der Kaiser oder ein Mit-glied seiner Familie sich einer Hos- oder ständischen Ver-sammlung' näerte, mit einem Stabe zu klopfen hatte.Dieß Erbamt besaßen oder besizen die Grafen v. Göeß;in Krain die Eck v. Hungersbach, in Steiermark die Grafenv. Ursenbeck-Massimo, in Tirol die Grafen v. Wels-berg, in Unter-Ens die Grafen Fuchs u. s. w.
In Alt- und Neubahern existirte unseres Wissens diesesErbamt nicht. Was aber die Funktionen des Erb-Mar-schalls in Oberbayern betrifft, so wurde darüber bereitsoben S. 90 bei den v. Gumppenberg Bericht gegeben.
Im heiligen römischen Reiebe hatte der Erz- und be-ziehungsweise Erb-Marschall gleichfalls die Beschäftigung,mit dem Schwerte dem Kaiser voranzugehen oder an derSeite zu sieben, ausserdem aber noch bei einer Kaiser-krönnng insbesondere die Polizei in der Wal- und Krö-nnngsstadt zu dirigiren und die Ordnung zu halten. Ueberalles dieß kani ihm nock „die malerische Zeremonie des