Das Reichs-Erb-Marschallamt. 247
in's Werk gesezt wurde, war unkaiserlich und bleibt einewiges Schandmal in der Geschichte Habsburg's, ein Schand-mal, dessen Scheußlichkeit auch die 3000 Seelenmessen nichtlöschen konnten, die des Kaisers allerkatholischeste Majestäthinterher „für die Ruhe des Entseelten" lesen ließ.
Das Erb-Marsch all-Amt der v. Pappenheimwar, wie schon zu Eingang dieses Artikels erwänt worden,ursprünglich ein Hof-Amt des Kaisers, das erst mit derZeit in ein bestimmtes Verhältniß zum Reiche trat. Dader Kurfürst von Sachsen das eigentliche Marschallamtdes Reiches inne hatte, was er durch seinen Titel „des hei-ligen röm. Reichs Erzmarschall und Kurfürst" kundgab,so scheint man gleichzeitig an eine Stellvertretung diesesReichsamtes in erblicher Weise gedacht und diese unter demTitel „des heil. röm. Reichs Erb-Mar schall-Amt" denenv. Calatin oder v. Pappenheim übertragen zu haben.
In den glänz- und prunkdürstenden Zeiten des Mittel-alters hielten sich nicht nur das Reich, der Kaiser und dieKaiserin ire Erb-Hof-Aemter, sondern jeder Fürst, weltlichoder geistlich, groß oder klein, wollte und mußte seine Mar-schalle, Truchsessen, Mundschenken, und zwar haüfig nochin zwei Abstufungen, d. h. Ober- und Unter-Schenken,Kämmerer u. s. f., haben. Ans diesen Erb-Hof-Aemtern,zu denen natürlich nur der Adel gnalifizirt war, hat sichauch nach und nach das ganze adeliche Bedientenwesen, undwas dazu gehört, schulgerecht entwickelt.
Gemäß der Bestimmung dieser Acmter, den Glanz derLehensherren zu erhöen, wurde jede Gelegenheit benüzt, siedem zuschauenden Volke recht drastisch vor Augen zu füren.Die Huldigungen und öffentlichen Zeremonien, z. B. Be-