Ein gedrucktes Manuscript.
Ein, gegenwärtig lebendes, in historischen Studien nichtunbewandertes Mitglied der Familie, Herr Ludwig Albert v. G.,Regierungsrat zu Würzburg, hat eine interessante, fleißiggearbeitete Geschichte der Familie v. Gumppenberg geschriebenund sie zu Würzhurg 18S6 in Druck gegeben. Der An-tiquariuS hatte mit Eifer sich in diese Genealogie hiuein-stndirt und bereits meiere für vorliegende Zwecke erwünschteDaten ausgezogen, als er zufällig, aber noch glücklicherweiserechtzeitig auf dem Titel des Buches las „für die Fa-milie als Manuscript in Druck gegeben." Mit dieserEntdeckung niußte natürlich jede weitere Beuüzung des ge-nannten Buches auf sich kernen bleiben, da der Antiquariusnicht riskiren wollte, wegen der Familie Gumppenbergam Ende von der Familie Gumppenberg belangt zu wer-den. So mag denn dieß teure Werk als Manuscript derFamilie stehen, dem Herrn Verfasser aber die Frage offenbleiben, ob er mit dieser Maßregel dem guten Zwecke undseiner Arbeit nicht mer Nachteil als Vorteile gebracht habe?In unfern Tagen in denen die Staats-Bibliotheken mitgroßer Zuvorkommenheit der Forschung ire handschriftlichenSchäze öffnen, in welcher selbst Archive dem alten herge-brachten Vorurteil gegen liberale Beuüzung allmälig zuweichen beginnen, in solcher Zeit sollte die segensreiche Er-findung Gutenberg's nicht mißbraucht werden, um müseliggefundene Schäze verbergen zu helfen. Wollte man demAntiguarius in vorliegendem Falle entgegenhalten, er hätteja gewiß one Schwierigkeit die Erlaubniß erhalten können,das fragliche Buch für seine Zwecke benüzen zu dürfen, sokann er hiegegen mit Recht einwenden, daß er mit der Er-laubniß auch die stillschweigende Verpflichtung erhalten habenwürde, nur die schönen Seiten im Buche finden zu dürfen,