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Die Erbämter von Würzburg.
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und Ere mächtige Hebel im menschlichen Treiben sind, sostellt sich doch ir Wert immer nur so und nicht anders,wie ihn der Mensch selbst beurteilt. Nach des AntiquariusAnsicht aber steigert sich der Wert dieser Hebel für einenEdelmann genau in der Stufenfolge, wie sie oben ge-nannt sind, d. h. für das Leben kann er Geld, aber fürdie Ere muß er Geld und Leben in die Schanze schlagen.
Um nun wieder auf das erlauchte Haus Ca stell zukommen, so läßt der Antiquarius den dinastis chen Ursprungbei seiner Würde und fügt nur bei, daß nach einer Angabedas Geschlecht , resp. Graf Heinrich v. Ca stell, bei derKrönung Maximilian II. zu Frankfurt i. I. 1562 eineBestätigung seines Grafen st andes, nach andern abereine Bestätigung und Befestigung der castcll'schen Hausver-träge und der Rechte und Freiheiten irer Grafschaft erhaltenhabe. In Fries würzburgischer Kronik und im Turnier-Register von 1479—87 kommen die Castell übrigens immerals Grafen vor, und darf dieß allerdings als ein erheb-licher Grund dafür gelten, daß sie schon ser früe mitdiesem damals hohen Adelstitel Urkunden.
Die Grafen von Castell besaßen auch das Ober-Schenken-Amt am Hochstifte von Würzburg in erb-licher Weise bis zu dessen Aufhebung und schreibt gedachterFries hierüber:
„Es wurde von dem Bischöfe (Erhold Zobel), demDomkapitel und dem Stiftsadel gesetzlich bestimmt (im I.1168), daß fürder zu ewigen Zeiten (!) ein Graf vonHenneberg Ober- und ein Edelknecht von HohenbergUnter - Mar sch all, ein Graf von Castell Ober-, einEdelknecht von Zabelstein Unter-Schenk, ein Graf vonRieneck Ober- und ein Edelknecht von R eben stock Unter-