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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Herrn und Burgmänncr

einanderreiung von Personen aus jener Zeit immer meroder minder auf Selbsttäuschung berut (Beweis geben u. a.die ser gelerten vielfach mißlungenen Abhandlungen über dieVoreltern Otto des Großen von Scheyern-Wittelsbach,mit welchen sich eine Anzal Historiker zu Ende des vorigenJarhunderts in Bayern abgemüt hat, wobei nicht zu verges-sen, daß das Haus Wittelsbach doch dem Haus Castellan Macht und Hoheit weit überlegen war!); 2) weil dieneuere Forschung es zur Gewißheit erhoben hat, daß (wasfrüeren Genealogen gänzlich entgangen zu sein scheint) diedeutschen Din asten auf iren Stammhäusern in der RegelDien st mannsgeschlechter hielten, welche mit der Hutder Burg beauftragt, gewönlich den Namen von der Burgires Herrn, d. h. gleichen Namen mit diesem zu fürenberechtigt waren. Dieser Unterschied betrifft also lediglichden Titel, nicht den Namen, aber gerade der Titel, dieWürde oder der Grad des Adels war in jenen Zeitenvon höerer Bedeutung als jezt, und deßhalb muß der Historikerneuer Schule ein besonderes Augenmerk auf diesen Punktwerfen. Wenn aber auch wirklich gar kein Zweifel bestandenwäre, daß die Grafen von Castell von jeher dinastischgewesen seien, so hat gerade der castell'sche Archivar Vieh-bcck dazu beigetragen einen solchen zu erregen, indem eram Beginn seinerzwar erweislichen aber nicht vollständigenGeschichte des Hauses Castell" im H 16 sagt:

Friedrich 1. heißt in einer Urkunde v. I. 1069Graf Friedrich (?riäsrions oomss), dagegen in einerandern v. 1.1087 blos Friedrich von Castell, legtealso, was bei damals vorgegangener Veränderung in derdeutschen Verfassung haüfig geschah, den Grafentitel abund nannte sich bloß von seinem Residenzschloße, ist dem-