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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Wirkliche Reichsgrafen 1413.

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von nnscrn bayerischen Grafen von Bogen abzustammen,schlechterdings kein Wert beizulegen sei; sie hat aber vieleSchwester» in Welschland und schon Hundt schreibt in seinemStammbnche des bayerischen Adels" gelegentlich, daß vieleangesehene welsche Geschlechter sich einer Herkunft auS deut-schen Landen rümten, ja es ist nebenbei bemerkt wirk-lich erstaunlich, wie viele, namentlich oberitalische, alte Ge-schlechter einen Adler in iren Wappen füren, der natürlichimmer als kaiserlicher Reichsadler erklärt wird.

Fast zweihundert Jare später als jene angebliche Graf-ung von Kaiser Friedrich erfolgte die zweifellose Erhebungder Herrschaft Arco für Vineiguoia <le >1rea zur Reichs-grafschaft durch Kaiser Sigmund am 4. Sept. 1413.In der Urkunde heißt es ncmlich zu Latein:bestä-tigen ihm die Würde seiner Grafschaft und Burg Arcomit allen Leuten, Rechten w. und erheben sie zu einer Graf-schaft, welche dem heiligen römischen Reich oneMittel unterworfen sein soll, und bekleiden ihn mit demRechte des Schwertes (Blntbann)". Das Wort bestäti-gen" (eonürinamuss mag Ursache gegeben haben zu derAnname, als sei die Grafschaft schon vorher Reichs-Graf-schaft gewesen, Sinn und Worte des weiteren Textes aberwidersprechen solcher Anname und lassen, im günstigstenFalle, vermuten, daß die Herren von Arco sich in lez-terer Zeit deS Grafentitels bedient haben »lochten, derinen vielleicht streitig gemacht worden und sie veranlaßthaben mochte, die Bestätigung dicseö Titels und die Er-hebung irer Herrschaft zur Reichsgrafschast vom Kaisernachzusuchen. Sollte aber von ein oder anderm nochweiterer Beweis für die Meinung des Antignarius wün-schenswert erscheinen, so will derselbe zum Beschluß dieser