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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Adels-Kammer.

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VII. Erbliche Reichsräte, (Familien-Fidcicomiß- undTron-Lehenbesizer) undVIII. Lebenslängliche Reichsräte.

Von diesen acht Klassen sind (da die II. Klasse nicht merbestet und die III. Klasse in der V. inbegriffen ist) lediglichdie Klassen V. und VII. für uns von Bedeutung.

Sie repräscntiren, wenn auch nicht den bayerischen Adelinsgesammt und als solchen, doch den gesellschaftlich angesehenerenund politisch einflußreicheren Teil desselben.

Wie groß auch der Unterschied in der Qualität desAdels zwischen beiden Klassen und zwischen den einzelnenFamilien derselben unter sich erscheinen mag, so verschwindetderselbe doch nach Außen, sobald die beiden Klassen wiedervereint, gleichsam als Korporation auftreten. In dieser Rich-tung mochte man allerdings die Reichsratskammer mit einerAdelskammcr identifiziren; ob sie aber wie in politischer undmaterieller Bezieung, so auch in den höercn Interessen desLebens präpouderire, das zu beurteilen und gerecht zu wür-digen, wird nnsern Nachkommen überlassen bleiben. DieAufgabe des Antiguarius beschränkt sich lediglich darauf, vonder Herkunft und der Geschichte dieser 36 Geschlechter unseresgroßen Adels warhcitsgetreu zu berichten. Sie sind nach derOrdnung des ABC:

1) Graf von und zu Arco, genannt Boge», oder ins-gemein nach einer der größeren Besizungen in Bayern,Valley an der Mangfall zwischen München und Miesbach,Arco-Vallcy genannt. Zu dem gesicherten Grnndbesizdieser Familie gehören in Bayern außer Valley noch: Köllen-bach, Baumgartcn, Adldorf und Malgersdorf, in Ober- undNiederbayern, und die Herrschaften St. Martin, Raab undAurolzmünster im österreich. Jnnviertel. Alle diese Güter (mitAusname von Köllenbach) waren noch zu Anfang dieses