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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
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Kammer der Reichsräte.

zielen der Antiquariuö will, ehe er den Vorhang überdiesem Bilde fallen läßt, zur Beruhigung nur noch das bei-fügen, daß auch in dieser Gesellschaft alle Titel des Adelsvertreten seien, d. h. Fürsten, Grafen, Freiherrn, Ritter undEdle.

2. Die Kamm er der Reichsräte ist aus acht Klassenzusammengesezt, nemlich:

I. Prinzen des königlichen Hauses.

II. Erster erblicher Reichs rat. Dieser Titel undRang war für den Herzog Eugen von LLuchten-berg, Fürsten zu Eichstätt (vordem Vicckönig vonItalien) i. I. 1819 geschaffen worden. Nach demTode seines Enkels dcS Herzogs Maximilian1. Nov. 1852), welcher sich mit einer russischenPrinzessin vermält hatte und nach Rußland überge-siedelt war, wurde am 19. Mai 1854 die Würdedes erste» erblichen Reichsrats von Bayern für er-loschen erklärt.

III. Kronbeamte dcS Reiches. Der Fürst Otto vonOcttingen-Spielbcrg als Kron-Obcrsthofmeister(der Fürst Anton v. Oe.-Spielberg war bis 1848Krön-Oberstkämmerer, verzichtete aber im gedachtenJare auf dieß Kronamt) und der Fürst von Thurnund Taxis als Kron-Oberstpostmeistcr.

IV. Geistliche Rcichsrätc Die beiden Erzbischöfevon München-Freifing und Bamberg.

V. Standesherrn.

VI. Geistliche Neichsräte II. Ein vom König ernannterBischof und der Präsident des protestantische» Ober-consistoriums.