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Herren- und Dienst-Adel,
Wenn der Briefadel mit einem Alter van 500 Jarenvon unfern Zeiten an sich begnügen muß, so kann der U r adeldurchschnittlich IM Jare weiter zurück Probiren, Ausnamenfügen noch ferner 50 Jare hinzu, d. h, einzelne Geschlechtermögen schon zu An fang des Xlll, Jarhnnderts ire Namen inUrkunden vertreten finden. Weiter zurück nimmt die Unsicher-heit mit Riesenschritten zu, denn wir stoßen auf das wesentlicheHinderniß deS Mangels an firirten Geschlechts »amen undan Geschlechtslvap Pen, one deren Feststellung alle Genea-logie eitel Spielerei und Fantasie bleiben muß.
Nur wenigen Geschlechtern des hohen oder Herren-Adels ist es in Deutschland vergönnt ire Stammrcie sicherbis ins Xll, Jarhundert znrückzufürcn, der kleine oder Dienst-adel kann zum weitaus größten Teile erst mit dem leztenViertel des Xlll, Jarhnnderts sichere Nachweise über seinBestehen, wenn auch nur selten die Filiation vom Vater ansden Son erproben.
Es ist aber der große Unterschied zwischen dem nradeligcnHerren- und dem nradeligcn Dienst-, oder mit anderenWorten zwischen dem Dinasten- und Ministeriell-Adelnie außer Acht zu lassen, ein Unterschied, zu dessen Würdigungder Antignarius nur den einzigen Anhaltspunkt zu gebenbraucht, daß warend der Herrcnadel absolut frei und ledig-lich dein Kaiser und Reich untergeben und lehenspflichtig war,der Dienstadel unfrei, leibeigen und seinem Lehenshcrrn— sei dieser ein Dinast oder ein anderer Edelmann, einBischof oder ein Abt gewesen — hörig war. Seine rechtlicheStellung war demnach weit beschränkter als die eines Städte-Bürgers, als welcher bekanntlich schon von allem Anfang anNiemand genommen wurde, „er sei dann völlig freier Geburtund keinem Herrn mit Leibeigenschaft zugetan."
Gegen Ende des XlV. Jarhnnderts verliert sich die kör-