Druckschrift 
Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 1 (1867) Der große Adel
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

zur zweiten Ausgabe des ersten Bandes-

17

adel" einen nach iren Zwecken verarbeiteten Auszug ansdem historischen Teil desAntiquarius", der dem Lesernur die Wal läßt, den Autor oder den Rezensenten füreinen höchst einseitigen Menschen zu halten-

Gleich zu Anfang spricht derRezensent" von einemalten deutschen Recht", welchem zufolge nur solcheFamilien zum hohen Adel gehören sollen,denen vor Auf-lösung des deutschen Reichs die Souverainetät und Reichs-unmittelbarkeit direkt, also nicht blvs als Mitgliedern einerreichsunmittelbaren Korporation zustand-" Glücklicherweisegibt die Redaktion diesen Saz als eigene Compositiou, undman kann ir es also überlassen, gelegentlich zu erklären obsie unteraltem deutschen Recht" den Sachsenspiegel, dielax Lainrvariorunr oder gar den Schwabenspiegel begriffenhabe. Unmittelbar anknüpfend gibt aber der Rezensent eineErlaüterung, welche das direkte Gegenteil der imAntiquarius" dargelegten Auffassung enthält, welcher jaausdrücklich erklärt, daß der erste Band nicht demhohen Adel, sondern dem großen Adel Bayerns gewidmetsei und dieser Auffassung zugleich die nötige sistematischeund wissenschaftliche Unterlage gibt, indem er als Gegen-stück des in der bayer. Reichsratskammer vertretenen und imersten Bande behandelten großen Adels für den zweitenBand des Antiquarius den kleinen Adel Bayerns vor-behält.

Wenn es also dem Rezensenten gefällt an gedachtemOrte weiter zu behaupten, die Monarchen der größerendeutschen Staaten hätten seit 1815 auch andern Familiendie Rechte des hohen Adels beigelegt,um mit mög-lichst vielVornehmen Parade zu machen," und sosei Bayern, auf dessen Gebiet nicht mer als 16 wirkliche

2