Tod des Steucrmeisters v> H.
eine war, daß, als einmal Feuer im Hause ausbrach,der Vater ihm zugerufen habe, er solle etwas zu rettensuchen und es zum Onkel tragen, worauf der Bebi in derEile eine Glutpfanne ergreifend, fortstürzte, aber in der Ver-wirrung zum hintern statt vordern Haustore hinauslaufend, inden Garten gelangte, an dessen Mauer er sich auf die Glut-pfanne in den Schnee niedersezte und mit freudiger Erregungin das Feuer hineinblickte, alles Weitere vergessend. Alsman nach Löschung des Brandes morgens den kleinen Bebibei den Verwandten ringsum vergeblich gesucht hatte, fandman ihn endlich eingeschlafen wie einen zweiten Toggenburger,ans seiner Glutpfanne, das Köpfchen an die Gartenmauergelent.
Die andere Erinnerung gieng dahin, daß, als er einesAbends wieder im Garten gespielt hatte, ein Kapuziner aufihn zukam und ihm die Hand bietend sagte: Büble gang noi,doi Aetti isch gschtorbe! Als der Knabe hinaufkam, lag derVater starr im Bette und der Knabe fragte ihn vergeblich,was er gewollt habe? Erst als die schwarzen Männer kamen,den Vater fortzutragen, kam ihm das Wort des Kapuziners:gestorben! zur Klarheit. Er war noch nicht 7 Jare alt,da ihm diese Definition von der Mutter Natur praktisch ge-geben wurde.
Es läßt sich denken, daß nach dem Tode des Vaters un-ter den obwaltenden Verhältnissen die Mutter der Erzieungdes Sones wenige Mittel bieten konnte, doch ließ die ange-borne Gutmütigkeit des Sones manche herbe Erinnerung ver-schmerzen und seine von so früer Jugend notwendig gewordeneGenügsamkeit ließ ihn vieles nicht entberen, worauf er ver-möge seiner Geburt hätte Anspruch machen können. DieseGenügsamkeit blieb in seinem ganzen Leben eine Tugend, die