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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 2 (1867) Der altbayerische kleine Adel
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Beamten - Adel.

geflossene Urteil anfüren, welches, allerdings herb genug, dahinlautet, daß der Adel desto mer seiuem Berufe entfremdet wurde,je mehr er sich der Ansicht fügte, er sei nur dazu da, um denGlanz der Fürsteuhöfe zu erhöhen, und je mehr ersich in dieser Absicht beeifertc, durch Verschwendung, Sitten-lvsigkeit und Mißachtung des Volkes die Kluft zwischen diesemund sich selbst zu erweitern, bis er sich in seinem Vermögenruiuirt, die allgemeine Achtung eingebüßt hatte, und vonden Fürsten und dem Volke gleichmäßig aufgegebenwurde."

Wie unter dem Sttftsadcl so findet sich auch unter demHofadel jede der schon genannten Gattungen und Unterabtei-lungen des Adels selbst wieder vertreten, mit Ausuamedes eigentlichen hohen Adels. Der Grund für leztereTatsache muß lediglich in dem Begriffe der Ebenbürtig-keit gesucht werden, wobei der Antiguarius jedoch auzufüreunicht unterlassen darf, daß im XVI. und XVII. Jarhunderteverschiedene Herren des hohen Adels z. B. aus den HaüsernOrtenburg, Löwcusteiu, u. a. es nicht verschmäten, her-zogliche, kurfürstliche und kaiserliche Kämmerer zu sein. Die,übrigens ganz begründete, Zurückhaltung der Familien unsereshohen (nicht großen) Adels von Hofchargeu scheint also erstseit der Auflösung des deutschen Reiches prinzipielle Geltungerlangt zu haben.

Es verdient noch bemerkt zu werden, daß auch der Hof-adel geneigt sei, sich zumhohen" Adel zu zälen.

Der Beamten-Adel gehörte und rechnete sich dagegenjederzeit entschieden zum kleinen Adel. Schon in ältesten Zei-ten besezte man die eigentlichen Beamtenstellcu, die Räte, Pfleger,Richter, Kastner, Forstner u. s. w. mit Männern aus siegel-mäßigcn, wenn auch nicht immer gerade adelicheu Familien.Da die Aemter gar häufig von Vater auf Sou übergingen,